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Kanton genehmigt Ortsplanungsrevision – Beschwerden hängig

08.07.2020 – Der Kanton Bern hat die Könizer Ortsplanungsrevision genehmigt. Mit der Genehmigung ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Die Stimmberechtigten hatten das Planungsgeschäft im September 2018 an der Urne deutlich angenommen. 
 
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern genehmigt mit Verfügung vom 18. Mai 2020 die Revision der baurechtlichen Grundordnung. Mit der Ortsplanungsrevision (OPR) wurden das Baureglement, der Nutzungsplan, der Schutzplan und der Baulinienplan überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
 
Gemäss Auskunft des Rechtsamts der Direktion für Inneres und Justiz sind gegen die Genehmigung der Ortsplanung mehrere Beschwerden eingegangen. Sie werden nun durch das Rechtsamt behandelt. Die Gemeinde selber ist ebenfalls Beschwerdeführerin, da sie mit einer Änderung des Kantons nicht einverstanden ist. Die Gemeinde wehrt sich gegen eine Ergänzung des Artikels 90 im Baureglement bezüglich Dachaufbauten und –einschnitte in Ortsbildschutzgebieten sowie bei schützens- und erhaltenswerten Gebäuden. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das Regelungskonzept im Baureglement, wie es von der Könizer Stimmbevölkerung angenommen wurde, rechtmässig und vollständig ist, und dass der Eingriff des Kantons die Autonomie der Gemeinde zu stark einschränkt.
 
Die Behandlung der Beschwerden wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Danach kann die Gemeinde das Planerlassverfahren zur Ortsplanungsrevision mit der definitiven Inkraftsetzung abschliessen. Die Gemeinde prüft in der Zwischenzeit, ob unbestrittene Teile der OPR bereits in Kraft gesetzt werden können. Es ist schwierig abzuschätzen, wann dies möglich sein wird. Die Gemeinde hofft auf eine Teilinkraftsetzung ab Herbst 2020.
 
Parallel zum Planerlassverfahren erhalten diese Tage die von einem bedeutenden Mehrwert betroffenen Grundeigentümerschaften ein Schreiben, das sie über die neue Schätzung des Mehrwerts und über das weitere Vorgehen informiert.
 
Weitere Informationen: Ortsplanungsrevision
 
Auskunftspersonen
Gemeinderat: Christian Burren, Direktionsvorsteher Planung und Verkehr, T 078 892 94 82
Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98