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Änderungen bei der Mehrwertabgabe

23.11.2023 – Das Könizer Parlament hat eine Änderung des Reglements über den Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabereglement) beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Freibetrag und die Höhe der Mehrwertabgabe.

An der Sitzung vom 13. November 2023 hat das Könizer Parlament eine Änderung des Reglements über den Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabereglement) beschlossen. Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Aufhebung des Freibetrags und angepasster Ausgleichssatz

Die Änderungen betreffen hauptsächlich den Freibetrag und die Höhe der Mehrwertabgabe. Der bislang gültige Freibetrag von 150 000 Franken bei Um- und Aufzonungen wurde gestrichen. Es gelten nur noch die kantonalen Bestimmungen: Wenn der Mehrwert bei Ein-, Um- oder Aufzonungen weniger als 20 000 Franken beträgt, entfällt der Ausgleich (Freigrenze).

Mehrwerte werden zudem neu mit einem Satz von 50 % ausgeglichen, unabhängig davon, ob es sich um Ein-, Auf- oder Umzonungen handelt. Bisher galt bei Auf- und Umzonungen ein Ausgleichssatz von 40 % und bei Einzonungen ein aufsteigender Satz von 40 %, 45 % oder 50 % (je nach Zeitpunkt der Fälligkeit).

Betroffen von den Änderungen sind nur Grundeigentümer:innen von Planungen, die noch nicht öffentlich aufgelegt wurden. Ältere Planungen, wie beispielsweise die Ortsplanungsrevision, sind von den Änderungen nicht betroffen.

Aktualisiertes Merkblatt zum Mehrwertausgleich

Zum Mehrwertausgleich stellt die Gemeinde ein Merkblatt zur Verfügung. Darin werden die wichtigsten Fragen zum Thema erläutert. Im Hinblick auf das geänderte Reglement wurde das Merkblatt bereits an die neuen Bestimmungen angepasst und kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.koeniz.ch/mehrwertausgleich.

Gedruckte Exemplare können am Schalter der Direktion Planung und Verkehr im 1. Stock des Gemeindehauses an der Landorfstrasse 1 in Köniz bezogen werden.

Kontakt

Planungsabteilung, 031 970 94 00, plakNULL@koeniz.ch