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Schul- und Sportanlagen für Vereine geschlossen

2. November 2020 – Der Regierungsrat des Kantons Bern hat umfassende Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 erlassen. Ergänzend zu diesen Massnahmen hat die Gemeinde Köniz beschlossen, sämtliche Räumlichkeiten der Schul- und Sportanlagen für die Vereine und Institutionen bis mindestens 23. November 2020 zu schliessen. 
 
Ab sofort gelten die folgenden Richtlinien für die Nutzung der Schul- und Sportanlagen:
  • Die Schul- und Sportanlagen sind für alle Veranstaltungen, Trainings, Matches und Proben geschlossen.
  • Ausgenommen vom Verbot sind die Mannschaftssportarten der beiden obersten Ligen. Sie dürfen weiterhin trainieren und Matches durchführen. Publikum ist nicht erlaubt. 
  • Ebenfalls ausgenommen von diesen Bestimmungen sind die Sporthallen Weissenstein, die von der Gemeinde Köniz und der Stadt Bern gemeinsam betrieben werden. Dort gilt das Schutzkonzept der Stadt Bern (Covid-19-Schutzkonzept des Sportamts Bern [pdf, 255 KB]).
  • Interne Sitzungen und Veranstaltungen der Schule, Verwaltung, des Gemeinderats oder des Parlaments bleiben erlaubt.
  • Die Sport- und Turnhallen können für den obligatorischen Schulunterricht und durch die Tagesschule weiterhin genutzt werden. Es gelten die Vorgaben des Kantons Bern. 
  • Das Lehrschwimmbad ist nur für das obligatorische Schulschwimmen geöffnet.
  • Sämtliche Angebote des freiwilligen Schulsports sind unterbrochen.
  • Die Aussenbereiche der Schul- und Sportanlagen bleiben für die Öffentlichkeit ausserhalb der Schulzeiten geöffnet. Spontane Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sind verboten.
Köniz ist an einer klaren und unmissverständlichen Regelung gelegen. Es gilt, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Gemeinde hat sich deshalb für eine strikte Handhabung der kantonalen Vorgaben entschieden. 
 
Die Massnahmen gelten vorderhand bis 23. November 2020. Vorbehalten bleiben Änderungen der Massnahmen durch Bund oder Kanton.