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Weitere Lockerungen für Sport und Kultur

25.06.2021 – Ab Samstag, 26. Juni 2021, gelten weitere Lockerungen für sportliche und kulturelle Aktivitäten sowie für Anlässe mit Publikum.

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 die Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter gelockert. Die Gemeinde Köniz richtet sich nach den Vorgaben von Bund und Kanton Bern.

Die Könizer Schul- und Sportanlagen sind grundsätzlich für alle Nutzergruppen geöffnet.

Es gibt weiterhin Vorgaben, die einzuhalten sind:
•    Sportliche Aktivitäten, kulturelle Anlässe und Proben sind draussen wie drinnen in allen Altersgruppen ohne Einschränkungen möglich. Drinnen müssen einzig weiterhin die Kontaktdaten erhoben werden. 
•    Bei Veranstaltungen (Sport, Kultur) mit Covid-Zertifikat gilt: Keine Einschränkungen.
•    Bei Veranstaltungen (Sport, Kultur) ohne Covid-Zertifikat gilt:
      - Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.
      - Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.
      - Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln ausgelastet werden – drinnen wie draussen.
      - Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
      - Draussen gilt: keine Maskenpflicht. Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.
  • Garderoben und Duschen stehen für alle Nutzergruppen normal zur Verfügung. Es gilt keine Masken- und Abstandspflicht mehr.
  • Es gelten die bewilligten Zeiten. Somit können alle Zeiten gemäss Jahresbewilligungen wieder genutzt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass eventuelle Schliesswochen auf den Anlagen für die am 3. Juli 2021 beginnenden Sommerferien zu beachten sind. Ebenso zu befolgen sind eventuell von der Hauswartschaft durch Aushang verlangte Anmeldung für Trainings/Proben während der Sommerferien.
  • Das Lehrschwimmbad Niederwangen bleibt für den öffentlichen Betrieb bis nach den Sommerferien geschlossen. Danach ist für alle Nutzergruppen der Betrieb wieder uneingeschränkt möglich. Auch hier gilt, dass die Kontaktdaten erhoben werden müssen.

Weitere Informationen
Für genauere und spezifischere Informationen zu Schutzkonzepten, Bestimmungen sowie Durchführungen von Wettkämpfen und Anlässen wenden Sie sich am besten an den jeweiligen Verband. 

Für den Sportunterricht (inkl. obligatorisches Schulschwimmen) in den Schulen gelten die Bestimmungen der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (Leitfaden und FAQ). 

Aussenbereiche der Schul- und Sportanlagen
Die Aussenbereiche der Schul- und Sportanlagen sind für die Öffentlichkeit ausserhalb der Schulzeiten geöffnet. Es gibt keine Einschränkungen mehr für spontane Ansammlungen.

Auskunftsperson
Stephan Baeriswyl, Leiter Fachstelle Anlagen und Sport, T 031 970 92 90