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Gesuch für die Nutzung des Liebefeld Parks für eine Veranstaltung

Öffentliche und kommerzielle Veranstaltungen im Liebefeld Park sind nur mit Bewilligung erlaubt. Auskunft erteilt die Abteilung Umwelt und Landschaft.

Bitte beachten Sie: Eine Veranstaltung kann je nach Art verschiedenen gesetzlich regulierte Bereiche betreffen. Bitte informieren Sie sich ausführlich, welche Gesuche Sie zusätzlich einreichen müssen. Eine Übersicht finden Sie unter «Eine Veranstaltung in der Gemeinde Köniz organisieren».

Kontakt

Abteilung Umwelt und Landschaft
031 970 94 47
aul@koeniz.ch

Allgemeine Angaben zur Veranstaltung

Beispiel: Quartierfest, Openair, Sportveranstaltung etc.

Bitte geben Sie die ungefähre Anzahl der erwarteten Besucherinnen und Besucher an.

Weitere Angaben zur Veranstaltung

(x) Offener Teilnehmendenkreis. Falls Tickets verkauft werden bedeutet das, dass jede Person Tickets kaufen kann, solange der Anlass nicht ausverkauft ist.
Dauer der Veranstaltung


Ausweichdaten / Mehrfachanlässe

Falls abweichende oder mehrere Daten vorgesehen sind, geben Sie diese an inkl. Daten, Uhrzeiten und ergänzenden Informationen.

Beispiel:

  • Mehrere Anlassdaten, 12.07.2022, 15.07.2022, 19.07.2022, Start: 13.00 Uhr, Ende: 17.00 Uhr
  • Ausweichdatum 1, 12.07.2022, Start: 13.00 Uhr, Ende: 17.00 Uhr
  • Ausweichdatum 2, 13.07.2022, Start: 13.00 Uhr, Ende: 17.00 Uhr

Angaben zu den Organisatoren
Veranstaltende Organisation

Geben Sie hier die Adresse für Korrespondenz, Bewilligung, Rechnung etc. an.

Bitte geben Sie die Versicherung/Gesellschaft inkl. Police an.

Angaben zur verantwortlichen Person (Privatadresse)

Angaben zur mitverantwortlichen Person

Standort im Liebefeld Park

Zeichnen Sie den geplanten Standort der Veranstaltung im Liebefeld Park in der Planbeilage [pdf, 2.3 MB] ein und laden Sie hier die Datei wieder hoch.

Angaben zum Auf- und Abbau

Beispiel: Helfende etc.

Vorgesehene Aufbauten

Art der Aufbauten

Bitte geben Sie die Grösse der Bühne/Zelt bzw. die Anzahl vorgesehener Marktstände an.

Bitte geben Sie an, welche Firma Sie für den Auf-/Abbau engagiert haben.

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich ist das Befahren der Parkfläche mit Motorfahrzeugen verboten. Falls für den Auf- und Abbau der Veranstaltung Fahrten notwendig sind, geben Sie bitte nachfolgend den Zweck und die Anzahl der Fahrten an.

Angaben zu Tätigkeiten und Infrastruktur

Bitte kreuzen Sie die vorgesehenen Tätigkeiten und Infrastruktur an.

Sicherheit und Gefahren

Ab 500 Personen (Teilnehmende, Organisatoren, Helfende etc.) ist ein Sicherheitskonzept nötig.

Es bildet einen integralen Bestandteil der Bewilligung für die Veranstaltung im Park. Das Konzept wird mit dem vorliegenden Gesuch für die Nutzung des Parks für eine Veranstaltung eingereicht.

Eine Grundlage dafür kann bei der Abteilung Umwelt und Landschaft (aulNULL@koeniz.ch) bezogen werden.

Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Dateigrösse: 5 MB
Abfall

Die gesammelten brennbaren Abfälle sind gebührenpflichtig. Für jede Veranstaltung wird eine Pauschale von mindestens CHF 30 verrechnet.

Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden sind vorgängig mit dem Dienstzweig Abfallbewirtschaftung und Deponie zu koordinieren. Dazu sind die nachfolgenden Angaben im Sinne einer Abfallmeldung zu machen. Der DZAD schätzt basierend darauf ab, welche Massnahmen bezüglich Abfall nötig sind.

Bitte beachten Sie: Für Veranstaltungen mit 500 und mehr Teilnehmenden ist die Verwendung von Mehrweggeschirr gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Art. 17a Gastgewerbeverordnung Kanton Bern).

In welcher Form werden Getränke am Anlass ausgeschenkt?

In welcher Form werden Speisen am Anlass ausgegeben?

Gewünschte Infrastrukturleistungen

Bitte beachten Sie: Die Möglichkeiten dieser Dienstleistungen sind mit der Abteilung Umwelt und Landschaft zu klären.

Art der Dienstleistung

Bitte geben Sie die Leistung der gewünschten Dienstleistungen an.

Angaben zum Einsatz von Musikanlagen und Lautsprechern
Soundcheck

Reden und Ansprachen

Geben Sie an, wann verstärkte Ansprachen und Reden vorgesehen sind.

Einsatz Musikanlage/Lautsprecher

Bei mehreren Daten, ergänzen Sie die Informationen im Feld «Ergänzende Informationen».

Nachtruhe

Nach der Verordnung über die Benützung des Liebefeld Parks [pdf, 790 KB] ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten.

Antrag auf Ausnahme von der Nachtruhe

Bitte beschreiben Sie, warum Sie im Rahmen ihrer Veranstaltung die Ausnahme von der Nachtruhe beantragen.

Kommunikation zum Anlass

Anreise

Der Liebefeld Park ist zentral gelegen und zu Fuss, per Velo und mit dem öffentlichen Verkehr bestens erreichbar. Mit Ausnahme eines Behindertenparkplatzes gibt es im Park keine Parkplätze. Beim Veranstaltungsprogramm, auf Webseites, Social Media etc. ist dies entsprechend zu kommunizieren

Geben Sie hier die Kommunikationskanäle an, über welche Sie die Veranstaltung ankündigen werden.

Bitte geben Sie hier die Links zu den primären Social-Media-Profilen an, auf welchen über die Veranstaltung informiert wird.

Beispiel: Print-Inserate, Flyer, TV, Radio etc.

Weitere Informationen für Organisatoren

Bitte beachten Sie: Allfällige weitere für die Veranstaltung nötige Bewilligungen sind separat bei der zuständigen kantonalen Stelle zu beantragen (z.B. bezüglich Alkoholausschank).

Allgemeine Angaben und Grundsätze

Die Abteilung Umwelt und Landschaft ist Ansprechstelle und federführend für alle Belange des Parks.

  • Bei Veranstaltungen mit Verstärkeranlagen ist ein Maximalpegel von 93 dBA erlaubt. Die Bühne ist mit Front zur Schwarzenburgstrasse (Hauptstrasse) aufzubauen. Die Verstärkeranlage ist, wenn keine Ausnahmebewilligung vorliegt, um spätestens 22.00 Uhr abzuschalten (frühestens um 07.00 Uhr anzuschalten).
  • Die Veranstaltungen, bei denen mit Lärmemissionen ab 85 dBA gerechnet werden muss, werden auf 10–12 Veranstaltungen pro Jahr (Saison) beschränkt. Die Lärmemissionen dürfen maximal 5 Stunden pro Tag andauern.
  • Die Veranstaltungen dürfen die Nutzung der übrigen Parkbesucher möglichst wenig einschränken.

Bei Fragen und für Auskünfte wenden Sie sich an:

Gemeinde Köniz, Abteilung Umwelt und Landschaft
Muhlernstrasse 101, 3098 Köniz,
031 970 94 47, aulNULL@koeniz.ch

Rechtliche Grundlage: Verordnung über den Liebefeld Park [pdf, 790 KB]

Beilagen zum Gesuch

Über den Datei-Upload können Sie weitere Dokumente (Konzepte, Pläne, Skizzen etc.) an uns übermitteln.

Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Dateigrösse: 5 MB

Hinweis: Sie können mehrere Dateien gleichzeitig hochladen. Führen Sie nacheinander folgende Schritte aus:

  1. Klicken Sie auf den Button «Dateien auswählen».
  2. Wählen Sie mir der Maus und der gedrückten «Umschalttaste/Shift-Taste [↑]» die gewünschten Dateien aus.
  3. Klicken Sie anschliessend auf «Öffnen».
  4. Falls Sie weitere Dokumente hinzufügen möchten, klicken Sie erneut auf «Datei auswählen». Gehen Sie erneut wie im Schritt 2 und Schritt 3 beschrieben vor.

Bestätigung

Bitte beachten Sie: Die vorliegende Anfrage ist noch KEINE verbindliche Reservation! Gerne kontaktieren wir Sie nach Eingang ihrer Anmeldung telefonisch oder per E-Mail.