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Steuern

Informationen zu Steuern, Steueranlage und Fälligkeiten

An dieser Stelle finden Sie Informationen über die aktuellen Steueranlagen der Gemeinde Köniz und verschiedene Steuer-Themen.

Steueranlagen der Gemeinde Köniz im Überblick

Steueranlagen im Überblick

Staat 3.06
Gemeinde 1.58
Kirche ev.-ref. 0.210
Kirche röm.-kath. 0.207
Kirche chr.kath. 0.276
Feuerwehrersatzabgabe 5 % Gemeindesteuer, min. CHF 20.00, max. CHF 400.00
Liegenschaftssteuer 1.2 Promille amtl. Wert
Hundesteuer CHF 100.00

Steueranlagen im Vergleich zu anderen Gemeinden

Die 10 grössten Gemeinden im Kanton

Gemeinde Einwohner (2021) Grösse ordentliche
Steuern
Liegenschafts-
steuern
Bern 143 154 1 1.54 1.5
Biel 55 206 2 1.63 1.5
Thun   46 217 3 1.72 1.2 
Köniz   42 816 4  1.58  1.2 
Ostermundigen   18 044 5 1.69 1.5
Burgdorf   16 578 6 1.63  1.0 
Steffisburg   16 185 7 1.62 1.2
Langenthal   16 056 8 1.38 1.0
Muri   12 840 9 1.14 0.7
Spiez   13 038 10 1.65 1.1
Durchschnitt     1.56 1.19

Gemeinden in der Region

Gemeinde Einwohner (2021) Grösse ordentliche
Steuern
Liegenschafts-
steuern
Muri  12 840 4 1.14 0.7
Ittigen  11 364 5 1.24 1.1
Belp  11 075 6 1.34 1.0
Zollikofen   10 332 7 1.40 1.0
Neuenegg     5 569 10  1.49 1.0
Köniz   42 816 2 1.58 1.2
Wohlen     9 357 8 1.54 1.0
Bern 143 154 1 1.54 1.5
Ostermundigen   18 044 3 1.69 1.5
Schwarzenburg     6 968 9 1.86 1.4
Durchschnitt     1.48 1.1 

Quelle: Bevölkerungsstatistik 2018

Steuerauskünfte, Liegenschaftssteuer & Registerführung

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer ist eine reine Gemeindesteuer und beträgt in Köniz 1,2 Promille des amtlichen Werts.

Die Liegenschaftssteuer schuldet, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer, Eigentümerin, Nutzniesser oder Nutzniesserin im Grundbuch eingetragen ist.

Die Liegenschaftsteuer ist eine Jahressteuer, es wird keine pro rata Rechnung erstellt.

Registerführung

Die Gemeinden führen das Steuerregister der natürlichen Personen. Im Register werden folgende Informationen festgehalten:
  • Adressänderung, Zuzug, Wegzug, Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt, Todesfall, Namensänderung sowie Kirchenzugehörigkeit;
  • Zudem wird der steuerrechtliche Wohnsitz bei Wochenaufenthaltern abgeklärt.

Steuerauskünfte

Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Steuerdaten von Dritten einsehen. Dafür müssen Sie ein Gesuch stellen. Dieses muss schriftlich bei der zuständigen Region der Steuerverwaltung des Kantons Bern eingereicht werden. Details erfahren Sie unter dem nachstehenden Link.

TaxInfo des Kantons Bern, Akteneinsicht Dritter

Steuererklärung, Fristverlängerung, Raten & Fälligkeiten

Im Kanton Bern können Sie Ihre Steuererklärung über das TaxMe-Portal online ausfüllen und einreichen. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Anleitungs-Video.

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