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Kulturförderungsgesuch

Gesuch einreichen

Sie haben unten die Möglichkeit, ein Gesuch online bei der Gemeinde Köniz zur Kulturförderung einzureichen.

Grundsätze der Kulturförderung

Die Gemeinde Köniz fördert qualitativ überzeugende Projekte und Programme bestimmter künstlerischer Sparten. Für die Förderung zuständig ist die Fachstelle Kultur der Gemeinde Köniz, basierend auf der Verordnung über Beiträge zur Kulturförderung von 2020 [pdf, 84 KB].

Die Fachstelle Kultur unterstützt:

  • Professionelle Projektförderung
  • Professionelle Programmförderung
  • Projekte von Laiinnen und Laien

Die Fachstelle Kultur beurteilt die Gesuche anhand der in der Verordnung genannten Kriterien und entscheidet gestützt auf die eingereichten Unterlagen frei über die Ausrichtung und die Höhe eines allfälligen Beitrags. Es besteht kein Anspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen.

Wichtige Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen sind:
  • Enger Bezug zur Gemeinde Köniz
  • Professionelles Schaffen (in den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Literatur, Fotografie, Film, Bildende Kunst und Design)
  • Laienkultur (in den Bereichen Musik, Tanz und Theater)
  • Öffentlichkeit des Anlasses oder der Veranstaltung, bzw. Publikation von Büchern oder Tonträgern
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen

Im Einzelnen gilt die Verordnung über Beiträge zur Kulturförderung.

Keine Beiträge werden ausgerichtet für:
  • Werkstipendien
  • Aus- und Weiterbildungen
  • Wiederaufnahmen von Produktionen
  • die Infrastruktur
  • die Anschaffung von Uniformen
  • die Anschaffung von Instrumenten
  • die Anschaffung von Fahnen
  • die Administration und das Personal oder Jubiläumsveranstaltungen

Bitte beachten Sie das detaillierte Merkblatt für Kulturförderung [pdf, 228 KB].

Einreichen von Gesuchen

Zeitpunkt

Gesuche können jederzeit, jedoch mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Projekts eingereicht werden. Die Beurteilung erfolgt laufend.

Laienvereine reichen ihre Anträge um Programmbeiträge bis spätestens am 15. März des laufenden Jahres ein.

Umfang

Das Gesuch muss mindestens enthalten:

  • die genaue Angabe der gesuchstellenden Person
  • Angaben zur Höhe des beantragten Beitrags
  • eine ausführliche Beschreibung des Projekts oder des Programms
  • einen Nachweis des Bezugs zur Gemeinde
  • einen Zeitplan
  • ein Budget
  • einen Finanzierungsplan mit Angabe der angefragten Förderinstanzen
  • biografische Angaben der beteiligten professionellen Kulturschaffenden

Bitte heben Sie wertvolle Projektteile (Pädagogisches, Didaktisches, Jugendarbeit, Inklusion, Minderheiten) besonders hervor.

Einreichen Ihres Projektes

Füllen Sie für Ihr Gesuch bitte dieses Formular aus.
Bitte verwenden Sie für Ihr Budget und Ihren Finanzierungsplan diese Mustervorlage [xlsx, 26 KB].

Weitere Informationen