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Familienergänzende Kinderbetreuung

In der Gemeinde Köniz steht Eltern eine breite Palette an familienergänzenden Betreuungsangeboten zur Verfügung.

Kindertagesstätten und Tagesfamilien – Betreuungsgutscheine

Die Anmeldung für Plätze in Kindertagesstätten oder bei Tagesfamilien erfolgt direkt bei den Betreuungsanbietern. 

Wer auf eine Vergünstigung der Kinderbetreuung angewiesen ist, kann bei der Gemeinde einen Antrag auf einen Betreuungsgutschein einreichen.

Nähere Erläuterungen zum Gutscheinsystem finden Sie bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI).

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Wo kann ich Betreuungsgutscheine einlösen?

Betreuungsgutscheine können Sie bei allen Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern einlösen, die über die kantonale Zulassung zum Gutscheinsystem verfügen. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern. 

Fragen Sie sicherheitshalber vor der Vereinbarung eines Platzes Ihren Betreuungsanbieter, ob dieser über eine Zulassung verfügt.

Betreuungsanbieter in der Gemeinde Köniz finden Sie im Abschnitt «Liste der Betreuungsanbieter».

Weitere Informationen

Familienportal des Kantons Bern

Wer kann einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen?

Berechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Köniz. Voraussetzung ist, dass die Eltern berufstätig, in Ausbildung oder nachweislich auf Stellensuche sind.

Einen Antrag auf Vergünstigung können Sie auch einreichen, wenn das Kind/die Kinder aufgrund einer erschwerten familiären Situation im Elternhaus oder für eine bessere Integration eine Betreuung benötigen. Der Anmeldung muss in diesem Fall ein Gesuch um Vergünstigung aus sozialen Gründen beigelegt werden. Das Formular muss durch eine anerkannte Fachstelle unterzeichnet werden (siehe dazu auch den Abschnitt «Welche Dokumente muss ich mit dem Antrag einreichen?»).

Welche Dokumente muss ich mit dem Antrag einreichen?

In den meisten Situationen müssen Eltern den Bedarf für den Betreuungsgutschein nachweisen, z.B. bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung, gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitslosigkeit etc. Auf der Webseite des Kantons erfahren Sie, welche Dokumente Sie im jeweiligen Fall ausfüllen müssen.

Kanton Bern: Informationen zu Betreuungsgutscheinen

Bitte beachten Sie die Angaben im Anmeldeportal kiBon. Dort sehen Sie, welche Unterlagen vom Kanton verlangt werden.

Die Gemeinde Köniz verlangt in allen Fällen eine Kopie der detaillierten Steuererklärung des zur Berechnung massgebenden Jahres. Terminverschiebungen zum Einreichen der Steuererklärung bei der Steuerverwaltung berechtigen nicht automatisch zu einer Verschiebung, wenn ein Betreuungsgutschein beantragt wird. Wer eine Vergünstigung der Tarife beantragt, muss seine Steuererklärung rechtzeitig ausfüllen und mit dem Antrag einreichen. Bei Selbständigerwerbenden müssen zusätzlich die Formulare 9 der beiden vorhergehenden Jahre eingereicht werden.

Ausnahmen
  • Bei Quellenbesteuerten reichen die Lohnausweise des Vorjahres.
  • Bezügerinnen/Bezüger von Sozialleistungen können anstelle der Steuerunterlagen eine Bestätigung der Sozialberatung über den Sozialhilfebezug einreichen.

Wie stelle ich einen Antrag für einen Betreuungsgutschein?

Den Antrag für einen Betreuungsgutschein können Sie erst einreichen, wenn Sie mit einem Betreuungsanbieter ein Platz vereinbart haben.

Die Beantragung erfolgt über die Webapplikation «kiBon» des Kantons Bern. Für die Antragstellung benötigen Sie ein «BE-Login». Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen.

Beachten Sie bitte, dass Gutscheine immer für eine Periode ab August bis Juli des Folgejahres ausgestellt werden und jährlich neu beantragt werden müssen.

Anmeldung über «kiBon»

Kunden ohne Internetzugang können die Anträge unter Beilage aller nötigen Unterlagen schriftlich einreichen. Wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstelle Alter, Jugend und Integration. Andere Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Fachstelle Alter, Jugend und Integration
Stapfenstrasse 13
3098 Köniz
031 970 92 49
ajiNULL@koeniz.ch

Schalteröffnungszeiten und Telefonzeiten

Liste der Betreuungsanbieter in der Gemeinde Köniz

  • Coxinelle GmbH: Kita Coxinelle, Wabersackerstrasse 37, 3098 Köniz
    Famex AG: Kita Balena, Neuhausweg 2, 3097 Liebefeld
  • jojo Kindertagestätten GmbH 
    • Kita Zwirbu, Schwandenhubelstrasse 11, 3098 Schliern b. Köniz
    • Kita Stärntaler, Tulpenweg 102, 3098 Köniz
    • Kita im Park, Hildegardstrasse 22/24, 3097 Liebefeld
  • kibe plus AG
    • Kita Chinderland, Funkstrasse 96, 3084 Wabern
    • Kita Fleur, Stationsstrasse 50c, 3097 Liebefeld
    • Kita Futura, Sportweg 16, 3097 Liebefeld
    • Kita Mirabelle, Bächtelenweg 1, 3084 Wabern
    • Kita Mogli, Gartenstadtstrasse 4, 3098 Köniz
    • Kita Müsliburg, Sonnenweg 3, 3098 Köniz
    • Kita Piccolo, Wangentalstrasse 18, 3172 Niederwangen
    • Kita Papillon, Papillonallee 1a, 3172 Niederwangen
    • Kita SMS, Sensemattstrasse 6, 3174 Thörishaus
    • Kita Tabaluga, Seftigenstrasse 235, 3084 Wabern
    • Tagesfamilienorganisation für die ganze Gemeinde
  • Mini Kita Liebefeld, Kohlenweg 12, 3097 Liebefeld
  • Kita Kid’s & Co., Grünaustrasse 37, 3084 Wabern
  • Kita Fiorina: Kita Fiorina, Eichholzstrasse 12, 3084 Wabern
  • Verein kids care: Kita Steinhölzli, Kirchstrasse 38, 3097 Liebefeld

Tagesschulen

Für die Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern in der unterrichtsfreien Zeit hat die Gemeinde Köniz ein flächendeckendes Angebot von Tagesschulen geschaffen. 

Tagesschulen

Betreuung während der Schulferien

Die Gemeinde Köniz stellt ein Ferienbetreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder bereit. 

Ferienbetreuung

Weitere Betreuungsangebote