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Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

14.07.2022 - Änderung des Schutzplans Nr. 23.

Änderung des Schutzplans Nr. 23 im Perimeter der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 7/2 Zentrum NiederwangenBeschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV(

Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV)

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2021 beschlossen, die Änderung des Schutzplans Nr. 23 im Perimeter der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 7/2 Zentrum Niederwangen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen nach Art. 122 Abs. 7 BauV zu ändern.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Planungsabteilung Köniz, Landorfstrasse 1, 1. Stock, 3098 Köniz eingesehen werden (Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, eingesehen werden