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Personalverordnung

Der Gemeinderat hat am 12. und  26. Oktober 2022 Änderungen der Personalverordnung beschlossen und auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Der Erlass kann bei der Gemeindekanzlei, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz eingesehen oder abgerufen werden unter www.koeniz.ch, Verwaltung, Reglemente/Verordnun­gen, hängige Erlasse.
Rechtsmittelbelehrung: Gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege kann dieser Erlass innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
 
Köniz, 7. November 2022
 
Fachstelle Recht