Direkt zum Inhalt springen

Parlamentssitzung 7. November 2022

Beschlüsse

Gegen Beschlüsse des Parlaments kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung bei der Regierungsstatthalterin Beschwerde geführt werden. Bei Beschlüssen, die dem fakulta-tiven Referendum unterliegen, läuft die Referendumsfrist 30 Tage nach der vorliegenden Veröffentlichung ab; erforderliches Quorum: mindestens 500 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten (Art. 17 der Gemeindeordnung).

Integrierter Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2023; Kenntnisnahme
1. Das Parlament nimmt Kenntnis vom IAFP 2023.
2. Das Parlament beschliesst folgende Erklärung zum IAFP:
Das Parlament beurteilt die Qualität der Vorlage teilweise kritisch. Die im IAFP enthaltenen Planzahlen und deren Herleitung sind zum Teil nicht nachvollziehbar. Das Parlament geht davon aus, dass der Gemeinderat den IAFP als Grundlage für den nächsten Budgetprozess überarbeitet und den Inhalt, wie auch die angewendete Methodik vertieft überprüft. Das Par-lament nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Finanzkommission im ersten Quartal 2023 durch den Gemeinderat in die Überprüfung einbezogen wird.

Budget 2023, Beschluss
1. Das Parlament beschliesst im Budget 2023 zu Lasten Konto 1680.3893.10 keine Einlage in die Spezialfinanzierung "Zinsschwankungsreserve" vorzunehmen.
2. Das Parlament genehmigt mit dem Budget 2023 folgende Steuern zu erheben:
a. die ordentlichen Gemeindesteuern im 1.58-fachen Betrag der für die Kantonssteuern geltenden Einheitssätze.
b. die Liegenschaftssteuer von 1.2 ‰ auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft.
3. Das Parlament genehmigt das Budget der Erfolgsrechnung 2023 des Gesamthaushaltes,
bei einem Gesamtertrag von CHF 239'582'703
und einem Gesamtaufwand von CHF 240'256'463
mit einem Aufwandsüberschuss von CHF -673'760

Dieser setzt sich zusammen aus Aufwands/Ertragsüberschüssen:
zu Gunsten allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt):
vor Einlage in die finanzpolitische Reserve CHF 378'399
nach Einlage in die finanzpolitische Reserve CHF 0

zu Lasten Spezialfinanzierungen CHF -673'760

 Wabern, Seftigenstrasse; Wasser- und Abwasserprojekte, Kredit
1. Für das Projekt SEFT 1: Tramlinienverlängerung Kleinwabern wird ein Nachkredit von insge-samt CHF 824'000.- (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung) bewilligt. Der Kredit wird wie folgt der Investitionsrechnung belastet:
• CHF 273'000.- (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung), für die Realisierung, zu Las-ten Investitionsrechnung Konto Nr. 5550.5031.4343, Wabern, Projekt SEFT 1: Tramlini-enverlängerung Kleinwabern (Anteil Wasser).
• CHF 551'000.- (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung), für die Realisierung, zu Las-ten Investitionsrechnung Konto Nr. 5600.5032.1318, Wabern, Projekt SEFT 1: Tramlini-enverlängerung Kleinwabern (Anteil Abwasser).
2. Für das Projekt SEFT 2 Sanierung Zentrum Wabern wird ein Kredit von insgesamt CHF 2'100'000.- (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung) bewilligt. Der Kredit wird wie folgt der Investitionsrechnung belastet:
• CHF 494'000.- (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung), für die Realisierung, zu Las-ten Investitionsrechnung Konto Nr. 5550.5031.4302 Wabern, Projekt SEFT 2: Sanierung Zentrum Wabern (Anteil Wasser).
• CHF 1'606'000.- (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung), für die Realisierung, zu Lasten Investitionsrechnung Konto Nr. 5600.5032.1301 Wabern, Projekt SEFT 2: Sanie-rung Zentrum Wabern (Anteil Abwasser).
Der Beschluss Ziffer 2 unterliegt dem fakultativen Referendum.

Wabern Morillon Schulraumerweiterung; Projektierung, Kredit
Der Projektierungskredit für das Projekt Wabern Morillon Schulraumerweiterung von CHF 1'550'000.- (inkl. MwSt.) zuzüglich allfälliger Teuerung (Baupreisindex Hochbau, Espace Mittel-land, Stand April 2022, 109.7 Punkte) zu Lasten Konto 3750.5040.1305 "Wabern Morillon Schul-raumerweiterung" wird bewilligt.

Die nächste Parlamentssitzung findet am 5. Dezember 2022 um 19.00 Uhr statt.