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Personalverordnung und Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen

Der Gemeinderat hat am 16. November 2022 eine Änderung der Personalverordnung (Entschädigung Hauswartschaften) beschlossen und auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. 

Weiter hat er am 16. November 2022 den Erlass der Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen beschlossen und ebenfalls auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Die Erlasse können bei der Gemeindekanzlei, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz eingesehen oder abgerufen werden unter www.koeniz.ch, Verwaltung, Reglemente/Verordnun­gen, hängige Erlasse.

Rechtsmittelbelehrung: Gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege können diese Erlasse innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Köniz, 18. November 2022

Fachstelle Recht