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Baupublikation

21.11.2022 – Nachträgliches Baugesuch: Schiebetor mit Automation, Weyerstrasse (Weierguet), 3084 Wabern
 
 
Gesuchstellerin und Projektverfasserin:
Anne-Lucie Wagner-Perrinjacquet, Schneiderstrasse 45, 3084 Wabern
Ort:
Weyerstrasse (Weierguet), 3084 Wabern
Parzelle:
Bauvorhaben:
Nachträgliches Baugesuch: Schiebetor mit Automation
Nutzungszone:
Landwirtschaftszone
Ausnahme:
Art. 24 ff RPG
Schutzzone:
Ortsbildschutzgebiet
Inventar:
Baugruppe E (kantonales Bauinventar)
Einsprachefrist: bis und mit 16.12.2022
 
Öffentliche Auflage:
Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
 
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
 
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
                                                                                                                   
Bauinspektorat Köniz