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Baupublikation

08.12.2022 - Abbruch best. Gartenhaus, Neubau EFH, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Belegung der Dachflächen mit Indach-Solarmodulen
Gesuchsteller:
Thomas & Mirjam Hänni, Neuhausweg 58, 3097 Liebefeld
Projektverfasser:
Kurth Architekten AG, Könizstrasse 23, 3008 Bern
Ort:
Neuhausweg 58 und 58a, 3097 Liebefeld
Parzelle:
Bauvorhaben:
Abbruch best. Gartenhaus, Neubau EFH, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Belegung der Dachflächen mit Indach-Solarmodulen
Nutzungszone:
Zone mit Planungspflicht (ZPP-Nr. 5/5), Überbauungsordnung Gartenstadt Liebefeld
Ausnahme:
Erleichterung Profilierung (Art. 16 Abs. 3 BewD), Bauliche Massnahmen vor der Waldabstandsbaulinie (Art. 5 UeV i.V.m. Art. 28 Abs. 1 BauG)
Gewässerschutz:
Ableiten der häuslichen Abwässer und des Regenabwassers des Daches in die öffentliche Kanalisation. Abwasseranschluss an die ARA. Das Regenabwasser der Gehwege, Vorplätze und des Gartenhauses versickert oberflächlich. Gewässerschutzzone üB.
Einsprachefrist:    bis und mit 06.01.2023
 
Öffentliche Auflage:
Elektronisch eingereichte Baugesuche können während der Auflagefrist im eBau-Portal eingesehen werden (unter «Anmeldung für Gesuchstellende und Gemeinden»). Dafür benötigen Sie ein BE-Login-Konto. Falls Sie noch keines besitzen, können Sie sich jederzeit registrieren. Das Gesuch liegt auch beim Bauinspektorat während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf (Landorfstrasse 1, 3098 Köniz).
 
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
 
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
 
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
 
Bauinspektorat Köniz