Baupublikation
15.12.2022 - Erstellen PV Anlage und DFF
Einsprachefrist: bis und mit 13.01.2023
Öffentliche Auflage:
Elektronisch eingereichte Baugesuche können während der Auflagefrist im eBau-Portal eingesehen werden (unter «Anmeldung für Gesuchstellende und Gemeinden»). Dafür benötigen Sie ein BE-Login-Konto. Falls Sie noch keines besitzen, können Sie sich jederzeit registrieren. Das Gesuch liegt auch beim Bauinspektorat während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf (Landorfstrasse 1, 3098 Köniz).
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz
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