Baupublikation Liebewilstrasse 152
03.02.2022 - Erweiterung Wohnung im Stöckli, Liebewilstrasse 152, 3173 Oberwangen.
Gesuchsteller: |
Peter und Kim Streit, Schöneggstrasse 79, 3173 Oberwangen b. Bern |
Projektverfasser: |
GLB Berner Mittelland, Sensemattstrasse 150, 3174 Thörishaus |
Ort: |
Liebewilstrasse 152, 3173 Oberwangen |
Parzelle: |
Geoportal>2276 |
Bauvorhaben: |
Erweiterung Wohnung im Stöckli |
Nutzungszone: |
Landwirtschaftszone |
Ausnahme: |
Art. 24c RPG für das Bauen ausserhalb des Baugebiets |
Schutzzone: |
Baugruppe O, schützenswertes Ortbild (ISOS) |
Inventar: |
Gebäude Nr. 152 erhaltenswert |
Einsprachefrist: bis und mit 4. März 2022.
Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz