Direkt zum Inhalt springen

Baupublikation Funkstrasse 96

17.02.2022 - Reklamestelle in Gartenbeet, Funkstrasse 96, 3084 Wabern.

Gesuchsteller:

von Graffenried AG, Liegenschaften, Marktgass-Passage 3, 3001 Bern

Projektverfasser:

Lettra Design Werbetechnik AG, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld

Ort:

Funkstrasse 96, 3084 Wabern

Parzelle:

Geoportal >7400

Bauvorhaben:

Reklamestelle in Gartenbeet

Nutzungszone:

Überbauungsordnung 2/07 Morillongut

Einsprachefrist:  bis und mit 18.03.2022.

Öffentliche Auflage:

Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Bauinspektorat Köniz