Baupublikation Funkstrasse 96
17.02.2022 - Reklamestelle in Gartenbeet, Funkstrasse 96, 3084 Wabern.
Gesuchsteller: |
von Graffenried AG, Liegenschaften, Marktgass-Passage 3, 3001 Bern |
Projektverfasser: |
Lettra Design Werbetechnik AG, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld |
Ort: |
Funkstrasse 96, 3084 Wabern |
Parzelle: |
Geoportal >7400 |
Bauvorhaben: |
Reklamestelle in Gartenbeet |
Nutzungszone: |
Überbauungsordnung 2/07 Morillongut |
Einsprachefrist: bis und mit 18.03.2022.
Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz