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Parlamentssitzung 14.2.2022

24.02.2022 - Beschlüsse.

Beschlüsse

Gegen Beschlüsse des Parlaments kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung bei der Regierungsstatthalterin Beschwerde geführt werden.

Budget 2022, Beschluss und Botschaft

Das Parlament beschliesst, das Geschäft mit folgenden Aufträgen zurückzuweisen: 

  1. Das Budget wird basierend auf den wesentlichen Erkenntnissen aus der (nichtrevidierten) Rechnung 2021 und weiteren wesentlichen Neuerungen seit der Erarbeitung der ersten Budgetvorlage überarbeitet. Insbesondere werden die neusten Erkenntnisse zum Steuerertrag, zu den FILAG-Zahlen und zu Zinsaufwand und -ertrag eingearbeitet. Zudem legt der Gemeinderat dar, ob seine Annahmen zur Auswirkung der Corona-Pandemie auf den Steuerertrag noch aktuell sind.
  2. Mindestens für folgende Kontogruppen werden dem Parlament die effektiven Zahlen des ersten Quartals sowie eine Hochrechnung für 2022 präsentiert, die einen budgetlosen Zustand im ersten Halbjahr berücksichtigt: 311 «Nicht aktivierbare Anlagen», 313 «Dienstleistungen und Honorare», 314 «Baulicher Unterhalt und betrieblicher Unterhalt» und 315 «Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen».
  3. Sparvorschläge aus Variante 2 des Gemeinderats:
    1. a) Folgende Budgetposten werden gekürzt:
      1. Fuss Velo Köniz: um 50'000 CHF
      2. Betrieb Schwimmbad Köniz Weiermatt (Gebührenerhöhung): um 50'000 CHF (keine Erhöhung der Abonnementspreise für Familien, auch Kostensenkung statt Gebührenerhöhung möglich)
      3. Grünflächen, Spielplätze, Friedhöfe: um 50'000 CHF
      4. Ferienhaus Kandersteg, Betriebskosten und Verkauf: um 50'000 CHF
    2.  b) Der Gemeinderat legt für folgende von ihm vorgeschlagenen Sparmassnahmen dar, wie genau der Spareffekt erzielt werden soll:
      1. Fachstelle Beratung: 100'000 CHF
    3. c) Alle nicht unter Bst. a oder b aufgeführten vom Gemeinderat vorgebrachten Sparvorschläge werden nicht umgesetzt (gilt auch als Vorgabe für Ziffer 4 des Rückweisungsantrags).
  4. Der Gemeinderat nimmt weitere Kürzungen wie folgt vor:
    1. Personalaufwand: um 100'000 CHF
    2. Strassenunterhalt: um 100'000 CHF
    3. Nicht aktivierbare Anlagen: um 300'000 CHF
    4. Weiterer Sachaufwand: um 250'000 CHF

            Der Gemeinderat legt dem Parlament übersichtlich dar, was er auf welchen Konten gekürzt hat.

  1. Auf eine Einlage in die Zinsschwankungsreserve wird verzichtet.
  2. Der Gemeinderat legt eine Steueranlage im Bereich von 1.56 bis 1.57 fest, so dass das Budget ausgeglichen ist.
  3. Auf eine Variantenabstimmung wird verzichtet.
  4. Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.2 Promille des amtlichen Werts.
  5. Eine neue Beschlussziffer wird eingefügt: Das Parlament beschliesst im Sinne eines Grundsatzentscheids, eine Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung einzuführen. Dieser Beschluss wird den Stimmberechtigten als Bestandteil der Vorlage zur Steuererhöhung zur Kenntnisnahme unterbreitet. Es wird auf die dringliche Motion «Einführung einer Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung» verwiesen.
  6. Das Total aller bewilligten Vollzeitstellen der gesamten Gemeindeverwaltung vom 1.1.2022 wird bis 31.12.2022 eingefroren. Das heisst:
    1. Vakante bewilligte Stellen dürfen besetzt werden.
    2. Neue Stellen dürfen nur im selben Umfang bewilligt werden, wie Stellen, die am 1.1.2022 bewilligt waren, aufgehoben werden.
    3. Ausnahme 1: Tagesschulstellen dürfen neu bewilligt werden, wenn die Nachfrage dies erfordert.
    4. Ausnahme 2: Im Rahmen von nachweislich kostensparenden Internalisierungen dürfen neue Stellen bewilligt werden.
  7. Die Botschaft ist entsprechend Ziffern 1 bis 10 zu überarbeiten.
  8. Die AHV-Zweigstelle wird ab 2023 nicht mehr defizitär betrieben, damit ab 2023 ein Ersatz für jene Sparmassnahmen gemäss Ziffer 4 besteht, die 2022 nur aufgrund des budgetlosen Zustands möglich sind.
  9. Der Gemeinderat legt dem Parlament das überarbeitete Geschäft rechtzeitig vor, damit das Budget den Stimmberechtigten im ersten Halbjahr 2022 zur Volksabstimmung unterbreitet werden kann.
  10. Das Parlament wünscht, dass die Volksabstimmung über das Budget 2022 an einem separaten Termin im Juni 2022 angesetzt wird.

 Zentrum Niederwangen, Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Zone mit Planungspflicht, Beschluss und Botschaft

  1. Das Parlament beschliesst folgende Ergänzungen der besonderen Vorschriften zum Nutzungsplan:

4.3  Die Neubauten dürfen höchstens 20% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie decken (Art. 13 KEnG).

4.4  Beim Bau ist darauf zu achten, dass die Versiegelung auf ein funktionales Minimum beschränkt wird.

2. Mit 36 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt das Parlament den Stimmberechtigten, folgende Beschlüsse zu fassen:       

- Der -Änderung der baurechtlichen Grundordnung Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 7/2 "Zentrum Niederwangen" mit den beschlossenen Ergänzungen wird zugestimmt.

- Der Gemeinderat bestimmt das Inkrafttreten dieser Änderung.

3. Die Botschaft an die Stimmberechtigten und der Wortlaut der Abstimmungsfrage werden genehmigt.

Reglement über die Spezialfinanzierung "Zinsschwankungsreserve". "Änderung 

  1. Die Änderung des Reglements über die Spezialfinanzierung «Zinsschwankungsreserve» wird mit folgender Änderung gegenüber dem Entwurf beschlossen: Art. 2 Abs. 2: Wenn die Passivzinsen aus langfristigen Schulden die Nettoerträge aus dem Finanzvermögen übersteigen, dann hat in der Regel eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung zu erfolgen, solange in der Spezialfinanzierung Mittel vorhanden sind. Die Höhe der Entnahme darf die Differenz zwischen den Passivzinsen aus langfristigen Schulden und den Nettoerträgen aus dem Finanzvermögen nicht übersteigen.
  1. Die Änderung tritt am 1. April 2022 in Kraft.

Parlamentarische Vorstösse, Neueingänge

2204     Dringliche Motion (EVP-GLP-Mitte-Fraktion, FDP-Fraktion, SVP-Fraktion) "Einführung einer Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung"

2205     Motion (Grüne/Junge Grüne) "Mehr Biodiversität und vielfältigere Nutzung von Friedhofsanlagen"

2206     Motion (SP und JUSO) "Erfolgsmodell Ganztagesschule auf weitere Schulstandorte ausdehnen"

2207     Dringliche Motion (Heidi Eberhard, FDP, Franziska Adam, SP) "Sichern der Lohnfortzahlung für Bibliotheken und andere Institutionen trotz budgetlosem Zustand 2022"

2208     Interpellation (EVP-GLP-Mitte-Fraktion, Grüne, Junge Grüne) "Wie steht es um die Nachhaltigkeit und Klimakompatibilität der Anlagen bei der Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz?" 

Die nächste Parlamentssitzung findet am 14.3.2022 um 19.00 Uhr statt.