Baupublikation Höheweg 42 (mit Online-Auflage)
05.05.2022 - Ersatzneubau des Anbaus an der Nordfassade, Abbruch Mauervorsprung beim Treppenansatz, Ersatz Ölheizung durch Luftwärmepumpe, Höheweg 42, 3097 Liebefeld.
Gesuchsteller: |
Michael und Mirjam Füllemann, Höheweg 42, 3097 Liebefeld |
Projektverfasser: |
Gotham design studio AG, Gurtenbrauerei 37, 3084 Wabern |
Ort: |
Höheweg 42, 3097 Liebefeld |
Parzelle: |
Geoportal> 3557 |
Bauvorhaben: |
Ersatzneubau des Anbaus an der Nordfassade, Abbruch Mauervorsprung beim Treppenansatz, Ersatz Ölheizung durch Luftwärmepumpe |
Nutzungszone: |
Zone mit Planungspflicht ZPP 5/5, Zone mit Überbauungsordnung 5/19 Gartenstadt, Liebefeld |
Schutzzone: |
Siedlungsschutzgebiet |
Einsprachefrist: bis und mit 03.06.2022.
Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz