Direkt zum Inhalt springen

Ortsplanungsrevision tritt teilweise in Kraft

14.07.2021 – Die Könizerinnen und Könizer haben der Ortsplanungsrevision (OPR) an der Volksabstimmung am 23. September 2018 zugestimmt. Die OPR, die bestrittenen Teile ausgenommen, tritt nun auf den 1. September 2021 in Kraft. 

Köniz wächst nach innen – und bleibt sich treu: Das ist der Schwerpunkt der angepassten Ortsplanungsrevision (OPR). Nach der Annahme durch die Stimmberechtigten im September 2018 und der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung im Mai 2020 tritt die Ortsplanungsrevision am 1. September 2021 nun grösstenteils in Kraft. Sie löst die Ortsplanung von 1994 ab.

Mit der Ortsplanungsrevision (OPR) wurden das Baureglement, der Nutzungsplan, der Schutzplan und der Baulinienplan der Gemeinde Köniz überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. «Der Gemeinderat ist überzeugt, dass Köniz mit der OPR nun über zeitgemässe und schlanke Planungsinstrumente verfügt», so Christian Burren, Vorsteher der Direktion Planung und Verkehr. 

Hängige Beschwerden
Aktuell sind bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern noch mehrere Beschwerden hängig. Deshalb sind die durch Beschwerden bestrittenen Teile der OPR von der Rechtskraft ausgenommen. Diese betreffen einzelne Teile des Nutzungsplans, des Schutzplans und des Baureglements. Um welche Teile es sich handelt, ist ab 1. September 2021 im Geoportal der Gemeinde Köniz ersichtlich. Wann die ausgenommenen Teile rechtsgültig sein werden, ist offen.

Wer ab 1. September 2021 ein Baugesuch eingibt, baut nach der neuen Ortsplanungsrevision, ausser die Parzelle ist von einer Genehmigungsausnahme durch eine Beschwerde betroffen. Es sind bereits viele Baugesuche hängig, welche nach den neuen Richtlinien bearbeitet werden. Christian Burren zeigt sich erleichtert, «dass nun vielerorts nach neuem Baurecht realisiert werden kann». Er geht davon aus, dass die Anzahl Baugesuche zusätzlich ansteigen wird. 

Parallel zur teilweisen Inkraftsetzung der OPR erhalten die von einem bedeutenden Mehrwert und von Parzellen, die nach der neuen Grundordnung beurteilt werden, betroffenen Grundeigentümerschaften die definitive Verfügung des Mehrwertausgleichs.

Weitere Informationen
Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Christian Burren, Vorsteher der Direktion Planung und Verkehr, T 078 892 94 82
  • Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner / Abteilungsleiter, T 031 970 93 98