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Baubewilligungsverfahren

Alle Bauten und Anlagen, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung fallen, erfordern eine Baubewilligung.

Im Baubewilligungsverfahren werden die Projekte in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften und Auflagen geprüft. Das Baugesuch hat formellen und materiellen Ansprüchen zu genügen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauinspektorates stehen Ihnen für Auskünfte und Beratungen nach Voranmeldung gerne zur Verfügung.

Baugesuchseingabe über eBau

Baugesuche werden nur über eBau entgegengenommen.

Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen müssen von Gesetztes wegen weiterhin zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post eingereicht werden. 
 
Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe unter www.be.ch/ebau.

So gelingt Ihr Baugesuch

Im Baubewilligungsverfahren prüft das Bauinspektorat das geplante Vorhaben auf alle gesetzlichen Bestimmungen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene.

Das Baubewilligungsverfahren ist darum sehr anspruchsvoll und es vergehen gewöhnlich 4 bis 6 Monate bis zu einem Bauentscheid. Falls in einem Baubewilligungsverfahren Einsprachen eingereicht werden, verlängert sich die Dauer.

Sie können die Bearbeitungszeit verkürzen, indem Sie die Baugesuchsunterlagen vollständig und korrekt einreichen.

Weitere Informationen

Baupublikationen

Baupublikationen auf ePublikation.ch

Die Gemeinde Köniz veröffentlicht ihre Baupublikationen über ePublikation. Hier können Sie jederzeit die aktuellen Baupublikationen einsehen. Auf Wunsch können Sie diese auch als Newsletter abonnieren (benötigt ein Benutzerkonto).

Weitere Informationen

Elektronische Auflage

Die Dossiers zu den elektronisch eingereichten Baugesuchen können während der Auflagefrist im eBau-Portal eingesehen werden. Wählen Sie dazu die Anmelde-Maske «Anmeldung für BE-Login-Nutzende»: Baugesuche auf eBau

Hinweis: Falls Sie noch kein BE-Login besitzen, können Sie sich jederzeit registrieren: BE-Login erstellen

Vorabklärung (Voranfrage)

Wann lohnt sich eine Vorabklärung?

Bei komplexen Bauvorhaben oder unklarer Rechtslage ist es empfehlenswert, vor Eingabe eines Baugesuchs eine schriftliche Vorabklärung mit konkreten Fragen beim Bauinspektorat einzureichen. 

Anhand der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und unnötige Verzögerungen und Mehrkosten im Baubewilligungsverfahren vermeiden.

 Eine Vorabklärung ist kostenpflichtig. (Gebührenreglement [pdf, 131 KB])

Was deckt eine Vorabklärung nicht ab?

  • Vollumfängliche materielle Prüfung
  • Grobe Vorprüfung der Baugesuchsunterlagen

Voraussetzungen für eine Vorabklärung

In der Regel genügt eine einfache Vorabklärung. Die Vorabklärung ist zwingend über eBau einzureichen: www.ebau.apps.be.ch.

Die Vorabklärung muss ...
  • eine kurze, aussagekräftige Beschreibung (im eBau-Formular) enthalten;
  • eine oder mehrere konkrete Fragestellungen enthalten;
  • wo nötig entsprechende Planunterlagen, Foto(montagen) etc. umfassen.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Informationen

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Bauinspektorat