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Abfall-ABC

Was wird wie entsorgt? Das Abfall-ABC hilft, die richtige Entsorgungsart zu finden.

Aluminium

  • Getränkedosen
  • Alu-Folien und Alu-Schalen
  • Alu-Tuben

Aluminium ist ein Wertstoff und wird an den Recyclingsammelstellen zusammen mit Weissblech (Büchsen) gesammelt.

Grosse Alu-Teile oder Pfannen können in der Metallsammlung am Entsorgungshof entsorgt werden (→ Metall).             

Wie erkennt man Alu? Es ist nach dem Biegen formbeständig. Butterpapier, Suppenbeutel, Tablettenverpackungen und TetraPak sind kein Aluminium und gehören in den → Hauskehricht.

Entsorgung

  • Recyclingsammelstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Autobatterien

  • Autobatterien
  • Motorradbatterien

Die Säure in den Batterien ist giftig. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Batterien separat entsorgt werden. Die Entsorgung von Autobatterien und Motorradbatterien ist kostenlos.

Achtung beim Transport: Batteriesäure kann auslaufen.

Entsorgung

  • Rückgabe an Verkaufsstellen, Garagen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Batterien

  • Knopfbatterien
  • Trockenbatterien, -akkus
  • Lithiumbatterien
  • Aufladbare Batterien

Batterien sind rezyklierbar und gehören auf keinen Fall in den Kehricht. Bei der Lagerung ist Vorsicht geboten. Batterien können auslaufen und bei Akkus besteht Brandgefahr.

Geblähte Akkus unbedingt am Entsorgungshof abgeben. Unbeschädigte Batterien können in jedem Verkaufsgeschäft zurückgegeben werden.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Bauschutt, Inertstoffe

  • Backsteine, Zement, Ziegelsteine
  • Blumenkistli und -töpfe aus Ton
  • Trinkgläser, Fensterglas, Glasbruch, Spiegel
  • Sand, Kies, (Blumen-)Erde, Blähtonkugeln
  • Keramik, Lavabos, Glaswolle
  • Geschirr und übergrosse Flaschen

Inertstoffe sind nicht brennbar und auch nicht rezyklierbar. Im Entsorgungshof Köniz werden pro Lieferung maximal 100 l Bauschutt angenommen. Dies entspricht etwa dem Volumen von zwei grossen Kesseln. Grössere Mengen müssen direkt bei der Resag in Riedbach entsorgt werden.

Entsorgung

  • Entsorgungshof Köniz (bis max. 100 l)
  • Ensorgungshöfe Stadt Bern
  • Für Mengen >100 l : Resag Recycling, Riedbachstrasse 230, 3020 Bern

Blechbüchsen, Weissblech

  • Leere Blechbüchsen (Konservendosen)
  • Getränkedosen
  • Deckel von Flaschen und Gläsern

Konservendosen können an allen Recyclingsammelstellen entsorgt werden. Etiketten entfernen, Blechbüchsen zusammendrücken.

Entsorgung

  • Recyclingsammelstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

CD, DVD

Für Datenträger von Unterhaltungselektronik gibt es keine direkte Wiederverwertung. Entsorgen können Sie CD, DVD oder VHS-Videokassetten im → Hauskehricht.

Im Detailhandel wird teilweise eine Entsorgung von CD angeboten. Auch Verkaufs- und Entsorgungsstellen für Elektrogeräte können CD / DVD und Video entsorgen. 

Elektrische, elektronische Geräte und Zubehör

  • Büro- und Unterhaltungselektronik
  • Handys, Telefone, Kabel
  • Computer, Drucker, Toner, Druckerpatronen
  • Spielzeuge / Kleider mit Blinklichtern
  • CD, DVD
  • Haushaltsgeräte, Fotoapparate
  • Heimwerk-, Hobby- und Gartengeräte
  • Elektrogrill

Alle Geräte mit einem Kabel, Akku oder einer Batterie gehören in die Elektrosammlung und nicht in den Abfall. Die Kehrichtabfuhr nimmt keine Elektrogeräte mit.

Im Entsorgungshof Köniz werden Elektronikgeräte nur während der bedienten Öffnungszeiten angenommen. Das Deponieren von Elektronikschrott ausserhalb der bedienten Öffnungszeiten ist verboten.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen (kostenlose Rücknahme)
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Energiesparlampen, LED

  • LED-Lampen
  • Kompaktleuchtstofflampen
  • Halogenmetalldampflampen

Herkömmliche Glühbirnen und Halogen-Glühbirnen können nicht rezykliert und nicht direkt im Kehrichtsack entsorgt werden.

Kaputte Energie-, Spar- und LED-Glühbirnen können beim Ersatzkauf direkt im Handel entsorgt werden.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

E-Zigaretten

E-Zigaretten sind Elektrogeräte und müssen als solche entsorgt werden. Überall, wo E-Zigaretten verkauft werden, können sie auch zurückgegeben und dem Recycling zugeführt werden.

Jede E-Zigarette enthält Lithium, Nickel, Aluminium oder Kupfer. Diese Wertstoffe sind wertvoll und gehören zurück in den Kreislauf.

Mehr erfahren Sie unter: www.vape-recycler.ch

Entsorgung

  • Verkaufsstellen, Tabakgeschäfte
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Farben

Farbbehälter mit eingetrockneter Farbe können direkt im → Hauskehricht entsorgt werden.

Wässerige Dispersions- und Acrylfarben sind ungiftig. Kleine Mengen (bis 1 Liter) können im Abfall entsorgt werden. Grössere Mengen können in verschlossenen, angeschriebenen Originalgebinden abgegeben werden.

Reste von lösungsmittelhaltiger Farbe (Gefahrensymbol «Flamme») können im Entsorgungshof abgegeben werden.

Für Kleingewerbe ist Farbenentsorgung nur auf Voranmeldung bei der Gemeinde möglich (031 970 94 44).

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Feuerlöscher

Feuerlöscher können im Entsorgungshof Köniz kostenpflichtig entsorgt werden.

<8 l Volumen: CHF 10.00
>8 l Volumen: CHF 20.00

Entsorgung

Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Gasflaschen

  • Gaskartusche, Campinggas
  • Helium-Gaskartuschen (für Ballone)
  • SodaStream-Zylinder
  • Rahmbläserkapseln

Leere Gaskartuschen (Campinggas) können im Altmetall entsorgt werden (→ Metall).

Rahmbläserkapseln und SodaStream-Zylinder werden im Detailhandel entsorgt.

Grosse Gasflaschen (Gas-Grill) und Gaskartuschen mit Depot werden im Entsorgungshof nicht angenommen. Sie müssen zurück in die Verkaufsgeschäfte gebracht werden. Im Entsorgungshof Köniz wird kein Depot ausbezahlt.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Geschirr, Keramik

  • Teller, Schalen, Tassen
  • Schüsseln
  • Vasen
  • Blumentöpfe

Keramikteile in der Glassammlung sind Störstoffe, welche das Recycling beeinträchtigen. Sie müssen unbedingt separat entsorgt werden ( → Bauschutt, Inertstoffe).

Entsorgung

Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Gift, Spritzmittel

  • Chemikalien
  • Laugen, Säuren
  • Frostschutz
  • Fungizide, Herbizide
  • Insektizide

Giftige Flüssigkeiten sind als solche gekennzeichnet. Sie dürfen nicht zusammengeschüttet werden. Der Transport muss in verschlossenen Gefässen erfolgen (Originalgebinde). Leere Behälter können im → Hauskehricht entsorgt werden.

Giftentsorgung von Kleingewebe ist bei der Gemeinde nur auf Voranmeldung (031 970 94 44).

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Glasflaschen, Altglas

Die Glassammlung ist für Flaschen und Gläser aus dem Lebensmittelbereich. Bitte das Glas immer nach Farben getrennt einwerfen. Blaues Glas gehört ins Grünglas.

Damit aus Altglas wieder Glas produziert werden kann, muss die Sammlung rein bleiben: Keramik oder Geschirr darf nicht in die Glassammlung.

Auch Trinkgläser, Glasschüsseln und Vasen gehören nicht ins Recycling (→ Bauschutt, Inertstoffe). Sie haben eine andere chemische Zusammensetzung.

Entsorgung

  • Einzelteile und Scherben → Hauskehricht
  • Recyclingsammelstellen 
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Glasscheiben, Spiegel

  • Fensterglas
  • Bruchglas
  • Tischplatten, Glasmöbel

Flachglas und Spiegel gehören nicht in die Glassammlung. Sie werden als → Bauschutt, Inertstoffe entsorgt (Deponie).

Plexiglas und Kunststoffscheiben sind brennbar und werden als → Hauskehricht oder → Sperrgut entsorgt.

Entsorgung

Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Grüngut, Gartenabfälle

  • Laub, Rasen, Strauchschnitt, Baumschnitt
  • Astbündel (max. 30 kg schwer / 1,70 m lang)

Die Grüngutsammlung ist nur für Gartenabfälle. Dies weil das Materiel durch Könizer Landwirt:innen kompostiert und als Dünger für die Felder genutzt wird. Lebensmittel aus der Küche sind deshalb nicht zugelassen.

Für die Grünabfuhr gilt Containerpflicht mit Normcontainern von  140 l, 240 l und 770 / 800 l.

Im Entsorgungshof Köniz wird Grüngut nicht angenommen. Das Deponieren von Grünabfall im Wald ist verboten.

Entsorgung

  • Grüngutabfuhr (siehe Abfallkalender)
  • Für grosse Mengen: Bega Grünabfallverwertungs AG: 031 961 42 30 

Hauskehricht

  • Sämtliche brennbaren Abfälle, die nicht seperat gesammelt werden
  • Sperrige Gegenstände, die nicht in den Kehrichtsack passen (→ Sperrgut)

Für Wertstoffe gibt es die separaten Sammlungen (Glas, Alu, Metall, Papier / Karton, PET und PE).

Es dürfen nur graue Gebührensäcke verwendet werden (Kehricht). Die Bereitstellung von Säcken ohne Gebühr wird gebüsst.

Überfüllte Säcke, die verklebt statt verschnürt sind, werden nicht abgeführt.

Entsorgung

Kehricht- und Sperrgutabfuhr (wöchentlich)

Haushaltsgeräte

  • Elektrische und elektronische Geräte (Mixer, Toaster, Bügeleisen, Föhn etc.)
  • Backöfen, Waschmaschinen, Kühlschränke etc.

Alle Verkaufsgeschäfte nehmen defekte Elektronikgeräte kostenlos zurück. 

Im Entsorgungshof Köniz wird Elektronik nur während der bedienten Öffnungszeiten angenommen.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern
  • Abholung von Grossgeräten durch die Gemeinde auf Anfrage
  • Für Industriekochherde und Kühlvitrinen aus Gewerbebetrieben: Thommen AG, Schorrgasse 11a, 3174 Thörishaus

Kaffee-Kapseln

Nur Alu-Kapseln (keine Plastikkapseln oder andere Materialien).

Nutzen Sie das Entsorgungsangebot von Nespresso (Recyclingbeutel für Briefkasten) oder entsorgen Sie Kaffeekapseln im Handel.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • «Recycling at Home»-Angebote
  • Entsorgungshof Köniz

Kleider, Textilien, Schuhe

  • Saubere, noch tragbare Kleider und Schuhe
  • Haushaltstextilien
  • Gürtel und Taschen
  • Decken, Duvets und Kissen

Zur Herstellung von neuen Kleidern wird viel Chemie, Wasser und Energie benötigt. Nahhaltige Produkte und langes Tragen von Kleidungsstücken sparen Rohstoffe und schonen die Umwelt.

Entsorgung

  • Sammelcontainer
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern
  • Weitergeben statt wegwerfen: Gut erhaltene Kleider und Schuhe können in Secondhandläden und Brockenhäusern abgegeben werden.

Korkzapfen

  • Korkzapfen
  • Korkstücke

Kork ist ein wertvolles Naturmaterial und kann als Bau- und Isolationsmaterial wiederverwendet werden.

Wie unterscheidet man einen Korkzapfen von einem Kunststoffzapfen? Kork fühlt sich in der Hand warm an, während der Kunststoffzapfen kalt bleibt.

Entsorgung

Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Lampen

Sämtliche Lampen, inkl. Leuchtstoffröhrenhalterungen.

Berücksichtigen Sie, dass alle Verkaufsgeschäfte Leuchtröhren, Energiesparlampen, Speziallampen und LED kostenlos entgegennehmen.

Alle elektrischen Lampenteile sind als Elektrogeräte zu entsorgen und gehören nicht in den Abfall. Sie werden auch nicht von der Sperrgutsammlung mitgenommen.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Leuchtstoffröhren

  • Fluoreszenzröhren (Neonröhren)
  • Solarienröhren

Berücksichtigen Sie, dass alle Verkaufsgeschäfte Leuchtröhren Energiesparlampen, Speziallampen und LED kostenlos entgegennehmen.

Für Kleingewerbe ist die Entsorgung nur auf Voranmeldung bei der Gemeinde möglich (031 970 94 44).

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Lösungsmittel

  • Brennsprit
  • Petrol
  • Nitroverdünner
  • Pinselreiniger

Abgabe wenn möglich in angeschriebenen Originalgebinden. Flüssigkeiten nicht zusammenschütten oder in den Abfluss leeren.

Leere Gebinde sind ungefährlich und müssen nicht als Sonderabfall entsorgt werden (→ Hauskehricht).

Entsorgung

  • Verkaufsstellen
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Medikamente

Abgelaufene Tabletten, Medikamente

Abgabe wenn möglich in Originalverpackung. Leere Tablettenverpackungen (Blister), Nahrungsergänzungsmittel und homöopathische Medikamente können im  → Hauskehricht entsorgt werden.

Spritzen und infektiöse Materialien sind in jedem Fall in der Apotheke zu entsorgen.

Entsorgung

  • Apotheken und Drogerien
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Metall

  • Metallteile und Stangen
  • Gegenstände mit mehr als 50 % Metallanteil
  • Pfannen, Bügelbrett
  • Grill, Liegestühle
  • Wäscheständer, Windelständer
  • Rasenmäher, Sonnenschirme

Entfernen Sie bestmöglich die Teile, die nicht aus Metall sind.

Mofas und Rasenmäher: Öl und Benzin ablassen. Skis und Snowboards (siehe unter  → Sperrgut).

Alle Geräte mit einem Kabel, Akku oder einer Batterie ( → elektrische und elektronische Geräte).

Entsorgung

  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern
  • Für grosse  und schwere Gegenstände (> 1.80 m / >25 kg): Thommen AG, Schorrgasse 11a, 3174 Thörishaus

Motorenöl

  • Getriebeöl
  • Hydrauliköl
  • Motorenöl
  • Schneide- / Bohröl

Motorenöl nicht mit Speiseöl mischen.

Öl darf nicht in den Boden und ins Abwasser gelangen. Bei Ölunfällen ist die Feuerwehr zu verständigen (118).

Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe müssen die Entsorgung von Motorenöl zwingen bei der Gemeinde anmelden (031 970 94 44).

Entsorgung

Entsorgungshöfe Köniz und Bern.

Möbel

Brennbare Möbelstücke mit weniger als 50 % Metall.

Für brennbare Materialien benutzen Sie die wöchentliche Kehrichtabfuhr (siehe unter  → Sperrgut).

Für die Abfuhr müssen Sperrgutmarken gekauft werden (siehe Berechnungsbeispiel für Sperrgut [pdf, 485 KB]).

Metallmöbel können im Entsorgungshof Köniz entsorgt werden.

Achtung: Für brennbare Möbel wird im Entsorgungshof der doppelte Tarif verrechnet. Nutzen Sie deshalb die Kehrichtabfuhr.

Entsorgung

  • Kehricht- und Sperrgutabfuhr (wöchentlich)
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern
  • Weitergeben statt wegwerden: Gut erhaltene Möbel können in Brockenhäusern abgegeben und auf Online-Plattformen verkauft oder getauscht werden.

Neophyten

  • Kirschlorbeer
  • Einjähriges Berufkraut
  • Nordamerikanische Goldrute
  • Sommerflieder
  • Drüsiges Springkraut
  • Götterbaum

Damit invasive Arten nicht versamen, werden die Pflanzen vorsorglich mit der Kehrichtabfuhr entsorgt. 

Dieses Entsorgungsangebot für Private ist kostenlos, wenn die Säcke mit «Neophyten» angeschrieben und bei der Gemeinde angemeldet sind.

Bitte am Bereitstellungsort für Kehricht am Tag der wöchentlichen Abfuhr ab 7.00 Uhr bereitstellen. Die Anmeldung kann online gemacht werden: Anmeldung Neophyten.

Entsorgung

  • Kehricht- und Sperrgutabfuhr (wöchentlich)

Papier, Karton

  • Zeitschriften und Zeitungen
  • Bücher
  • Kartonschachteln
  • Papiertragetaschen gefaltet (leer)

Papier ist ein Recyclingmaterial und darum ein Wertstoff. Fremdstoffe wie Plastikfolien, Styropor und Stopfmaterial aus Kunststoff gehören nicht in die Papier- und Kartonsammlung.

  • Ordner  → Hauskehricht
  • Private Papiercontainer: Kartonschachteln unbedingt zerkleinern, falten oder zerreissen. Übergrosse Kartons mit Schnur bündeln und neben den Container stellen.
  • Siedlungen: Wenn der Zugang zu den Kehrichtcontainern mit Karton und Papier versperrt ist, können diese nicht geleert werden.
  • Gewerbe: Die Papier- und Kartonsammlung im Entsorgungshof Köniz ist für Privathaushalte dimensioniert. Gewerbebetriebe nutzen die regelmässige Abfuhr der Gemeinde oder die Entsorgungshöfe der Stadt Bern.

Entsorgung

  • Papier- und Kartonabfuhr (alle zwei Wochen)
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

PET-Flaschen

Aus PET-Flaschen werden wieder PET-Flaschen – deshalb gehören nur Getränkeflaschen in die PET-Sammlung.

Schalen und sonstige Verpackungen aus PET gehören nicht ins PET-Recycling. Dies gilt auch für PET-Flaschen, welche mit anderen Inhalten als Getränken gefüllt sind (Hygiene).

Wie erkennt man sicher, was ins PET-Recycling gehört?

  • Es ist eine Flasche.
  • Sie ist aus PET.
  • Es war ein geniessbares Getränk darin.
  • Das offizielle PET-Logo ist aufgedruckt.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen, Detailhandel
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Plastikflaschen

  • Milchflaschen
  • Wasch- und Reinigungsmittelflaschen
  • Kosmetikflaschen
  • Essig-, Öl- und Saucenflaschen

In diese Sammlung gehören ausschliesslich Kunststoffflaschen und keine PET-Flaschen.

Andere Hohlkörper wie Kanister, Becher im → Hauskehricht oder als → Plastickverpackungen entsorgen.

Entsorgung

  • Verkaufsstellen, Detailhandel
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Plastikverpackungen

Haushalt-Kunstoffe können in kostenpflichtigen Sammelsäcken gesammelt werden. Die Gemeinde Köniz setzt dafür auf das Sammelsystem "Bring Plastic Back".

Entsorgung

  • Verkaufsstellen, Detailhandel
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Röntgenbilder

  • Röntgenbilder
  • Dia-Bilder
  • Fotonegative

Röntgenbilder, Dia-Bilder oder Fotonegative sind keine Sonderabfälle und gehören in den → Hauskehricht.

Entsorgung

  • Kehricht- und Sperrgutabfuhr (wöchentlich)

Rüstabfälle

Für die Kompostierung von Rüstabfällen betriebt die IG Kompost verschiedene Kompostplätze. Sie unterstützt und berät Private bei der Einrichtung eines eigenen Kompostplatzes.

Weitere Informationen: Präsident IG Kompost (079 690 88 07) oder www.kompo-k.weebly.com.

Entsorgung

Rüstabfälle können im privaten oder öffentlichen Kompost verwertet werden. Stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung, dann werden Rüstabfälle im → Hauskehricht entsorgt.

Speiseöl

  • Frittieröl
  • Speiseöl, -fett

Kleine Mengen Öl können problemlos im Kehricht entsorgt werden. Nehmen Sie das überschüssige Öl mit Zeitung oder Haushaltpapier auf und entsorgen Sie es im → Hauskehricht.

Entsorgung

Für grössere Mengen: Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Sperrgut

  • Brennbare Abfälle oder Gegenstände
  • Möbelstücke, Teppiche
  • Stühle, Tische, Schränke, Betten
  • Ski, Snowboard, Spielzeuge
  • Holzresten, Schachteln, Boxen, Verpackungen etc.

Brennbares Sperrgut (max. 50 % Metallanteil) wird von der Kehrichtabfuhr mitgenommen. Möbelstücke müssen nicht demontiert werden.

Sperrgut ohne Gebührenmarke im öffentlichen Raum zu deponieren, ist illegal.

Den richtigen Umgang mit Sperrgut und Sperrgutmarken erfahren Sie im Merkblatt Sperrgut [pdf, 485 KB].

Entsorgung

  • Sperrgut- / Kehrichtabfuhr (wöchentlich)
  • Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Spraydosen

Spraydosen enthalten sehr häufig entzündliche Gase und stehen unter Druck. Werden sie im Entsorgungsprozess beschädigt, können sie explodieren.

Aus Sicherheitsgründen sind daher alle Spraydosen als Sonderabfall einzustufen und entsprechend zu entsorgen.

Pump- und Sprühflaschen ohne Gas können im → Hauskehricht entsorgt werden.

Entsorgung

Entsorgungshöfe Köniz und Bern

Styropor

Sauberes, weisses Styropor.

Farbiges und verschmutztes Styropor, Verpackungsmaterial (Verpackungschips), Früchte- und Fleischschalen gehören in den → Hauskehricht.

Styropor ist daran zu erkennen, dass es bröckelt.

Entsorgung

  • Kehricht- und Sperrgutabfuhr (wöchentlich)
  • Entsorgungshof Köniz 

Tierkörper

  • Tote Tiere bis 200 kg
  • Abfälle aus Schlachtungen bis 200 kg

Die Sammelstelle ist nur während der betreuten Öffnungszeiten zugänglich:

  • Mo–Fr: 07.30–08.30 Uhr
  • Sa und Feiertage: 08.00–17.00 Uhr (Zugang via Pikett: 079 782 24 63)
  • Sonntags immer geschlossen.

Entsorgung

  • Tiere <200 kg können in der Tierkörpersammelstelle, Sensemattstr. 345a, 3145 Mittelhäusern entsorgt werden.
  • Grosstiere >200 kg: Werden auf Anmeldung direkt am Hof abgeholt. GZM Extraktionswerk AG, 3250 Lyss (032 387 47 87).
  • Wildtiere beim Wildhüter melden (0800 940 100).

Velos, Fahrräder

Alle Velos inkl. brauchbare Teile.

Gestohlene oder verlassene Velos werden nicht von der Abfallentsorgung eingesammelt und entsorgt. Die Zuständigkeit liegt bei der Polizei.

Entsorgung

  • Velorecycling: Velafrica, Waldeggstr. 27, 3097 Liebefeld, www.velafrica.ch
  • Entsorgungshof Köniz (Partner von Velafrica)

Videokassetten, Tonträger

  • VHS-Videokassetten
  • Filmrollen, Dia-Bilder, Fotonegative
  • Musikkassetten
  • Disketten
  • Schallplatten

Diese Materialien sind ungiftig und nicht rezyklierbar. Sie gehören in den → Hauskehricht.

Entsorgung

  • Kehricht- und Sperrgutabfuhr (wöchentlich)


Kontakt

Gemeinde Köniz
Dienstzweig Abfallbewirtschaftung und Deponie
Muhlernstr. 101, 3098 Köniz
E-Mail
031 970 93 73