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Siegelung

Wenn eine in der Gemeinde Köniz wohnhafte Person verstorben ist, wird der Siegelungsdienst über den Todesfall informiert.

Der Siegelungsdienst kontaktiert daraufhin die Angehörigen, die Erbinnen und Erben sowie allfällige Beistandspersonen, die Kenntnis über die Umstände haben.

Sie können sich aber auch selbst beim Siegelungsdienst melden.

Erstellen des Siegelungsprotokolls

Zusammen erstellen wir ein Siegelungsprotokoll, das einen Überblick über die Vermögenswerte und die mutmasslichen gesetzlichen Erbinnen und Erben verschafft. Bei Bedarf werden Massnahmen zur Sicherung des Nachlasses ergriffen.

Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen bereitstehen:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Vorhandene Bank- bzw. Postkonten
  • Liste der Nachkommen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und aktueller Adresse
  • Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge

Kontakt

Siegelungsdienst
Landorfstrasse 1
3098 Köniz
031 970 95 79  oder 031 970 94 89
siegelungsdienstNULL@koeniz.ch

Möchten Sie persönlich vorbeikommen? Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Anliegen. 

Schalteröffnungszeiten und Telefonzeiten

Weitere Informationen

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