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Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle ist eine Messung zwecks folgender Ziele: die Einsparung von Energie und saubere Luft.
Dabei wird überprüft, ob die Grenzwerte (Stickstoffdioxid NO2, Kohlenmonoxid CO, Russ, unverbranntes Öl und Abgasverluste) der eidg. Luftreinhalte-Verordnung eingehalten werden.

Bis 2025 führten unsere qualifizierten und kompetenten Mitarbeiter mit gültigem Ausweis die Kontrolle der Feuerungsanlagen durch. 

Vollzug der Feuerungskontrolle neu durch private Unternehmen

Am 1. August 2025 tritt eine wesentliche Änderung des Lufthygienegesetzes / der Lufthygieneverordnung im Kanton Bern in Kraft. Ab dann sind die Gemeinden nicht mehr für den Vollzug der Feuerungskontrollen zuständig.

Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden (Gemeinden) beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzer:innen müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen.
Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen. Dieses Unternehmen führt nur noch die Messungen durch und gibt die Resultate anschliessend in das elektronische Vollzugssystem (FEKO) ein. Für alle weiteren Vollzugsaufgaben ist neu das AUE zuständig.
Insbesondere obliegt es dem AUE, die Resultate der Messungen zu beurteilen und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen zu verfügen.

Jeweils Mitte August werden die Aufgebote für die fälligen Feuerungskontrollen an die Eigentümerschaft verschickt.Infos zum neuen Vollzugsmodell der Feuerungskontrolle:

www.be.ch/feuerungskontrolle


Kontakt

Fachstelle Umwelt und Energie
031 970 94 44
umweltschutz@koeniz.ch
 

Weitere Informationen:

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