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Offenlegung Politikfinanzierung

Seit 1. Dezember 2024 gelten in der Gemeinde Köniz neue Regeln zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und von Abstimmungs- und Wahlkampagnen. 

Die im Gemeindeparlament oder im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien müssen die Finanzierung jeweils für ein Kalenderjahr offenlegen. Auch Personen und Organisationen, die im Vorfeld einer kommunalen Abstimmung oder Wahl eine Kampagne führen und dafür Aufwendungen von CHF 3000 oder mehr planen, müssen die Finanzierung offenlegen.

Diese Regeln sind in den Artikeln 61a ff. des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) und Artikeln 29a ff. der Verordnung über Abstimmungen und Wahlen (VAW) festgehalten.

Die gemeldeten Angaben werden unter «Publikation Offenlegungen» während fünf Jahren veröffentlicht.

Formulare für die Offenlegung der Politikfinanzierung

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindekanzlei
031 970 92 02
kanzlei@koeniz.ch