Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutz
Bei der Fachstelle Abklärung finden Sie Hilfe, wenn es um Unterhaltsregelungen, Unterhaltsverträge oder Unterstützung von Familien und Erwachsenen in schwierigen Lebenssituationen geht.

Die Beratungsangebote richten sich an die Einwoher:innen der Gemeinden Könz und Oberbalm.
Einige der Angebote sind kostenlos, bei anderen können Kosten entstehen. Überprüfen Sie bitte die Details der einzelnen Angebote, ob für Ihr Anliegen Kosten anfallen könnten.
Angebote
Unterhaltsregelung und Unterhaltsverträge
Eltern müssen auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Wir helfen Ihnen, einen Unterhaltsvertrag auszuarbeiten.
Beide Eltern müssen von Gesetzes wegen für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Wer wie viel zahlt und welche Leistungen erbringt, können Eltern in einer Unterhaltsvereinbarung regeln.
Die Unterhaltsleistungen richten sich nach den Einkommen beider Elternteile und nach dem Bedarf der Eltern und Kinder (sogenannter familiärer Grundbedarf). Wenn sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über den Kinderunterhalt einigen können, entscheidet das Gericht.
Die Fachleute der Gemeinde Köniz beraten Sie und helfen Ihnen bei der Berechnung. Die Unterhaltsvereinbarung wird bei Einigung beider Elternteile zuletzt von der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt. Die Kosten werden den Eltern verrechnet.
- Elterlichen Sorge, Unterhalt und Besuchsrechtwebsite (KESB)
- Merkblatt für Eltern zum Kindesunterhalt [pdf, 75 KB]
Kontakt
Selina Moesch
Telefonische Auskünfte
Regina Meister
031 970 93 16
E-Mail
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
Freiwillige Beratung im Kindesschutz
Eltern sind für das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder verantwortlich. Nicht alle Familien können diese Verantwortung gleichermassen erfüllen und manchmal brauchen sie dabei Unterstützung.
Auf Anfrage vermittelt die Fachstelle Abklärung Unterstützung, wenn innerhalb einer Familie Probleme auftreten und die Kinder darunter leiden oder in ihrer Entwicklung gefährdet sein könnten.
Die Unterstützung richtet sich an Eltern und andere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit. Sie zielt darauf ab, bei familiären und pädagogischen Herausforderungen zu helfen. Dabei steht stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Die Beratungen zum Kindesschutz sind kostenlos.
Mehr zum Kindesschutz erfahren Sie auf der Website der KESB (auch in leichter Sprache).
Kontakt
Ursula Schibler
031 970 92 32
E-Mail
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
Freiwillige Beratung im Erwachsenenschutz
Wenn sich eine erwachsene Person in einer anspruchsvollen Lebenssituation befindet, kann sie bei der Fachstelle Abklärung um Unterstützung anfragen.
Das kann zum Beispiel sein, wenn die Person ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann wie Rechnungen bezahlen oder Unterstützung im Bereich Wohnen oder Gesundheit organisieren.
Die Beratungen zum Erwachsenenschutz richten sich an direktbetroffene Personen und sind kostenlos. Die Betroffenen dürfen Begleitpersonen zu den Terminen mitnehmen.
Mehr zum Erwachsenenschutz erfahren Sie auf der Website der KESB (auch in leichter Sprache).
Kontakt
Ursula Schibler
031 970 92 32
E-Mail
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
Pflegeeltern werden
Pflegeeltern geben Kindern ein zweites Zuhause, wenn sich ihre Eltern für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft nicht um sie kümmern können. So erhält das Kind einen Familienalltag und wird auf seinem Lebensweg unterstützt.
Möchten Sie selbst Pflegeeltern werden oder mehr darüber erfahren? Das nachfolgende Video gibt Ihnen eine kurzen Einblick wie das geht.
Weiteres zum Thema erfahren Sie bei der Pflegekinderaufsicht (PKA).
Kontakt
Gemeinde Köniz
Pflegekinderaufsicht
Sägestrasse 65, 3098 Köniz
031 970 95 37
E-Mail
Ansprechpersonen
Deborah Schwerzmann und Nadja Hofstetter
031 970 95 37
Kontakt
Gemeinde Köniz
Dienstzweig Kindes- und Erwachsenenschutz
Sägestrasse 65
3098 Köniz
031 970 95 37
E-Mail
Telefon- und Schalteröffnungszeiten