Fachstelle Abklärung
Bei der Fachstelle Abklärung finden Sie Hilfe, wenn es um Unterhaltsregelungen, Unterstützung von Familien und Erwachsenen in schwierigen Lebenssituationen geht.
Auf Anfrage führt sie auch Beratungen für Betroffene durch.
Aufgaben und Dienstleistungen
Abklärungen zum behördlichen Kindes- und Erwachsenenschutz
Wenn Eltern ihre Kinder nicht ausreichend versorgen können oder eine erwachsene Person ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann, ist die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verpflichtet, die Situation zu untersuchen.
Dabei beauftragt die KESB die Fachstelle Abklärung, die individuelle Situation abzuklären. Dieses Vorgehen wird angeordneter Kindesschutz oder angeordneter Erwachsenenschutz genannt.
Angeordneter Kindesschutz
Eltern sind für das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder verantwortlich. Nicht alle Familien können diese Verantwortung gleichermassen erfüllen und manchmal brauchen sie dabei Unterstützung.
Wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund unterschiedlichster Umstände in ihrer körperlichen, moralischen oder psychischen Entwicklung gefährdet sind, schreibt das Gesetz den Schutz des Kindes vor.
Sind die Eltern nicht in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verpflichtet, die Situation abklären zu lassen und allenfalls Schutzmassnahmen für das betroffene Kind oder den/die Jugendlichen anzuordnen.
- Mandatsführung Kindesschutz
- Massnahmen der KESB im Kindes- und Jugendschutz (auch in leichter Sprache)
- KESB Mittelland Süd
Angeordneter Erwachsenenschutz
Wenn eine erwachsene Person von einem Schwächezustand betroffen ist (z. B. Suchterkrankung, Demenz, psychische Erkrankung) und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, besteht möglicherweise ein Schutzbedarf.
In solchen Fällen untersucht die Fachstelle Abklärung im Auftrag der KESB die individuelle Situation der Person. Dabei prüft sie, ob Massnahmen wie eine Beistandschaft erforderlich sind.
- Mandatsführung Erwachsenenschutz
- Massnahmen der KESB im Erwachsenenschutz (auch in leichter Sprache)
- KESB Mittelland Süd
Kontakt
Ursula Schibler
031 970 92 32
E-Mail
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
Regelung des Kindesunterhalts
Eltern müssen auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Wir helfen Ihnen, einen Unterhaltsvertrag auszuarbeiten.
Die Unterhaltsleistungen richten sich nach den Einkommen beider Elternteile und nach dem Bedarf der Eltern und Kinder (sogenannter familiärer Grundbedarf). Wenn sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über den Kinderunterhalt einigen können, entscheidet das Gericht.
Die Fachpersonen der Gemeinde Köniz beraten Sie und helfen Ihnen bei der Unterhaltsberechnung. Kommt eine Vereinbarung zustande, wird diese zuletzt von der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt. Die Kosten für die Genehmigung (CHF 300.00) werden den Eltern in Rechnung gestellt.
- Elterliche Sorge, Unterhalt und Besuchsrecht (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons)
- Merkblatt für Eltern zum Kindesunterhalt [pdf, 75 KB]
Kontakt
Selina Moesch
Telefonische Auskünfte
Regina Meister
031 970 93 16
E-Mail
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
Freiwillige Beratungen im Kindes- und Erwachsenenschutz
Eltern und Erwachsene, die sich nicht ausreichend um ihre Kinder oder die eigenen Angelegenheiten kümmern können, haben die Möglichkeit sich von der Fachstelle Abklärung unterstützen zu lassen.
Kontakt
Ursula Schibler
031 970 92 32
E-Mail
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
Private Mandatstragende (PriMa)
Auch Privatpersonen können als Beistandsperson hilfe- oder schutzbedürftige Personen betreuen und begleiten. Die Fachstelle Abklärung der Gemeinde Köniz begleitet, unterstützt und berät private Mandatstragende und Personen, die ein Mandat übernehmen möchten.
Wäre das etwas für Sie? Bei Interesse können sie sich jederzeit an Andreas Studer wenden.
Weitere Informationen zur Führung von Beistandschaften durch Privatpersonen finden Sie auf der Website der KESB.
Leitung
Andreas Studer
Kontakt
Gemeinde Köniz
Primaberatung
Sägestrasse 65
3098 Köniz
031 970 92 32
E-Mail
Leitung
Ursula Schibler
Kontakt
Gemeinde Köniz
Fachstelle Abklärung
Sägestrasse 65, 3098 Köniz
031 970 92 32
E-Mail