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Fahrbewilligung auf den Gurten

Motorfahrzeuge und Motorfahrräder dürfen die Strasse auf den Gurten (Wabern–Gurtendorf–Gurtenkulm) nicht befahren. Ausnahmebewilligungen werden nur erteilt, wenn es nachweislich unmöglich ist, die Gurtenbahn für den Transport zu nutzen.

Für reine Personentransporte werden keine Fahrbewilligungen erteilt. Für die Materialbeförderung ist die Gurtenbahn ausreichend ausgerüstet und das Material kann in einen Transportwagen verladen werden.

Gebühren

Fahrzeuggewicht Preis pro Tag
bis 3.5 t CHF 25
bis 7.5 t CHF 37.50
über 7.5 t CHF 50

Gültigkeit der Fahrbewilligung

Die Fahrbewilligung ist bis 05.00 Uhr des Folgetages gültig. Damit sind auch Rücktransporte möglich, die erst nach Mitternacht erfolgen können (z. B. weil ein Anlass nach Mitternacht endet).

Wenn der Rücktransport vor 05.00 Uhr des Folgetages stattfindet, kann im Antragsformular das Enddatum der Transportfahrt gleich wie das Startdatum angegeben werden.

Voraussetzungen für die Fahrbewilligung

Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrs- und Nebenverkehrsflächen gelten folgende Vorschriften und Bedingungen:

  • Die Gemeinde Köniz ist in nicht verpflichtet, eine Fahrbewilligung zu erteilen.
  • Die Gemeinde Köniz lehnt jede Verantwortung und Haftung ab für das Befahren der Strasse auf den Gurten.
  • Die Fahrbewilligung darf nur für den explizit aufgeführten Zweck genutzt werden.
  • Die Fahrbewilligung muss immer mitgeführt und im Fahrzeug gut sichtbar aufgelegt werden. 
  • Die Geschwindigkeit muss stets an die Umstände angepasst sein. Zu berücksichtigen sind die Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung sowie die Strassen, Verkehrs- und Sichtverhältnisse. Auf der schmalen Strasse muss immer auf halbe Sichtweite angehalten werden können, weil das Kreuzen schwierig ist (SVG Art. 32; VRV Art. 4). 
  • Auf die langsameren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fussgänger:innen, muss gebührend Rücksicht genommen werden. Wenn es erforderlich ist, muss für sie angehalten werden. (Sorgfaltspflicht gemäss SVG Art. 26).
  • Die Anweisungen des Polizeiinspektorats und des Gurtenpersonals vor Ort zum Fahren und Parkieren müssen befolgt werden. Grünflächen dürfen nicht befahren werden.

Gesetzliche Grundlagen und Strafbarkeit

  • Strassenverkehrsgesetz SVG und die entsprechenden Bundesratsverordnungen
  • Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind anwendbar, soweit das Strassenverkehrsgesetz keine abweichenden Vorschriften enthält.

    Kontakt

    Polizeiinspektorat Köniz
    Sägestrasse 42
    3098 Köniz
    031 970 95 15
    polizeiinspektorat@koeniz.ch



    Fahrbewilligung beantragen

    Felder mit einem (*) müssen unbedingt ausgefüllt werden.

    Angaben zur antragstellenden Person

    Die Angaben müssen identisch mit der Rechnungsadresse sein.

    Angaben zum Transport

    Bitte beschreiben Sie das Transportgut und warum eine Beförderung per Bahn nicht möglich ist.

    Bitte beschreiben Sie das Transportgut und warum eine Beförderung per Bahn nicht möglich ist.

    Autokennzeichen