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Lichtraumprofil von Strassen-, Rad- und Gehwegen

Bitte Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden

Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.

Das gesetzliche Lichtraumprofil beträgt bei Strassen 4.50 m und bei Rad- und Gehwegen 2.50 m. Bei Strassen und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.

Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.

Herzlichen Dank an alle, die Ihre Sträucher und Hecken zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssituation zu verbessern.  

Gemeinde Köniz
Abteilung Verkehr und Unterhalt

Kontakt 

Team Lichtraumprofil
031 970 95 38

Weitere Informationen

FOR Strassengesetz 73-83-93 [pdf, 75 KB]