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Parkkarte neu kaufen

Sie wohnen oder sind Unternehmer:in in der Gemeinde Köniz und brauchen eine Parkkarte?

Eine Parkkarte für eine bestimmte Parkkartenzone können Sie auf zwei Arten beantragen: Online über das Formular weiter unten oder am Schalter des Polizeiinspektorats. Falls Sie persönlich vorbeikommen, nehmen Sie Ihren Fahrzeugausweis oder den Fahrzeugbrief mit.

Parkkarten werden für leichte Motorwagen ausgestellt – in der Regel sind das Personenwagen (PKW).

Wer bekommt eine Parkkarte?

Eine Parkkarte wird folgende Personengruppen ausgestellt:

  • Anwohner:innen: Wenn Sie in einer Parkkartenzone der Gemeinde Köniz wohnen, dürfen Sie eine Parkkarte lösen. Ihr Name und Ihre Adresse müssen in Ihrem Fahrzeugausweis an erster Stelle eingetragen sein. Sie müssen mit der gleichen Adresse bei der Gemeinde Köniz angemeldet sein.
  • Geschäftsbetriebe innerhalb einer Parkkartenzone:  Wenn sich Ihr Geschäft in einer Parkkartenzone der Gemeinde Köniz befindet, dürfen Sie eine Parkkarte lösen. Der Geschäftsname muss im Fahrzeugausweis an erster Stelle eingetragen sein.
  • Geschäftsbetriebe ausserhalb einer Parkkartenzone: Wenn sich Ihr Geschäft ausserhalb einer Parkkartenzone der Gemeinde Köniz befindet, dürfen Sie eine Parkkarte lösen, wenn Sie für die Erledigung der Arbeit zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Der Geschäftsname muss im Fahrzeugausweis an erster Stelle eingetragen sein (wählen Sie im Formular beim Feld «Parkkarte für Geschäftsbetriebe» alle Zonen).
  • Wochenaufenthalter:innen: Wenn Sie als Wochenauftentalter:in in einer Parkkartenzone wohnen, dürfen Sie eine Parkkarte lösen. Ihr Name und Ihre Adresse müssen im Fahrzeugausweis an erster Stelle eingetragen sein.

Wo ist die Parkkarte gültig?

Die Gemeinde Köniz ist in Parkkartenzonen unterteilt. Parkkarten gelten nur in der bewilligten Zone. Bitte beachten Sie vor dem Parkieren die Signalisation.

Die Parkkarte erlaubt das zeitlich unbeschränkte Parkieren auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht in der auf der Parkkarte genannten Zone. Die Parkkarte gilt nur für die auf der Parkkarte vermerkten Kontrollschild(er).

Wichtig!

  • Die Parkkarten gelten nicht auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Parkplätzen ohne Parkscheibenpflicht und reservierten Parkfeldern.
  • Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz
  • Sie sind auch mit einer Parkkarte verpflichtet, vorübergehend festgelegte Verkehrsmassnahmen zu beachten. Zum Beispiel ein befristetes Parkverbot wegen einer Veranstaltung oder Bauarbeiten.

Parkkartenzonen

Die Parkkartenzonen können in Geoportal nachgeschaut werden. Geben Sie im Suchfeld Ihre Adresse ein. Befindet sich Ihr Wohnort in einer der blau markierten Zonen, dürfen Sie eine Parkkarte lösen.

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Kosten

Die Parkkarte kann monatsweise gelöst werden. Die maximal mögliche Dauer ist zwölf Monate.

  • CHF 30 pro Monat für eine Zone
  • CHF 33 pro Monat für alle Zonen

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Parkkarte vor Ablauf der Dauer zurückgeben möchten, werden Ihnen die Kosten für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (minus CHF 10 Bearbeitungsgebühr).

Verlängerung der Parkkarte

Spätestens zehn Tage vor Ablauf Ihrer Parkkarte werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Die Parkkarte können Sie anschliessen bequem via Online-Formular verlängern , bezahlen und gleich ausdrucken (Link wird Ihnen im der E-Mail zugestellt).

Selbstverständlich dürfen Sie stattdessen auch von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr an den Schalter des Polizeiinspektorats für eine Parkkartenerneuerung vorbeikommen.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Sie können uns per E-Mail oder telefonisch unter 031 970 95 15 erreichen (Schalteröffnungs- und Telefonzeiten).



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Eine Kopie des Fahrzeugausweis ist nur erforderlich bei ausserkantonalen Autokennzeichen