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Wegzug aus der Gemeinde Köniz oder ins Ausland

Ziehen Sie in eine andere Schweizer Gemeinde um oder gehen Sie für längere Zeit ins Ausland? Nachstehend finden Sie Informationen, wie Sie sich abmelden können.

Wegzug von Schweizer Staatsangehörigen

Sie ziehen in eine andere Gemeinde um? Bitte melden Sie sich frühestens 14 Tage vor Ihrem Wegzug bzw. spätestens am Tag des Wegzugs abSie haben zwei Möglichkeiten:

Wegzug von Schweizer Staatsagehörigen ins Ausland

Sie gehen für längere oder unbestimmte Zeit ins Ausland? Bitte melden Sie sich frühestens 2 Monate vor Ihrer Ausreise persönlich bei den Einwohnerdiensten ab.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Wichtige Informationen über Auslandaufenthalte und das Auswandern finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Amtes für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Weitere Informationen

Eidgenössisches Amt für auswärtige Angelegenheiten EDA

Wegzug von ausländischen Staatsangehörigen

Sie ziehen in eine andere Gemeinde innerhalb der Schweiz um? Bitte melden Sie sich frühestens 2 Wochen und spätestens am Tag des Wegzugs ab. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Wegzug von ausländischen Staatangehörigen ins Ausland

Sie ziehen weg ins Ausland? Bitte melden Sie sich frühestens 2 Monate vor Ihrer Ausreise persönlich bei den Einwohnerdiensten ab.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

 

Bitte beachten Sie: Die Verarbeitungszeit über eUmzug kann bis zu zwei Wochen dauern. Bei persönlicher Vorsprache am Schalter erfolgt die Verarbeitung umgehend und Sie können Ihre Dokumente gleich mitnehmen. Die beiden Varianten können nicht kombiniert werden. Bitte entscheiden Sie, welche Variante Sie bevorzugen.

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