Wechsel des Wahlsystems – Gemeinderat legt Vorlage dem Parlament vor
04.11.2025: Der Gemeinderat legt dem Parlament eine Vorlage zum Wechsel des Wahlsystems bei den Gemeinderats- und Parlamentswahlen vor. Kernpunkt ist die Umstellung vom bisherigen Hagenbach-Bischoff- auf das Sainte-Laguë-Verfahren. Die rechtlichen und praktischen Auswirkungen wurden umfassend geprüft – zwei externe Gutachten waren notwendig. Trotz formaler Umsetzbarkeit sieht der Gemeinderat erhebliche Komplexität und Risiken. Er empfiehlt daher, auf den Wechsel zu verzichten. Er kommt aber den parlamentarischen Aufträgen nach und unterbreitet die Vorlage dem Parlament.
Der Gemeinderat hat die Vorlage zur Änderung des Verfahrens zur Sitzzuteilung bei Gemeinderats- und Parlamentswahlen verabschiedet und dem Parlament zur weiteren Beratung unterbreitet. Damit werden der Auftrag aus der Motion V2222 und der Rückweisungsbeschluss des Parlaments vom 10. Februar 2025 formal erfüllt.
Sitzverteilung nach Sainte-Laguë
Konkret geht es darum, das bisherige Verfahren zur Sitzverteilung (Hagenbach-Bischoff) durch das sogenannte Sainte-Laguë-Verfahren zu ersetzen. Damit soll dem sogenannten Erfolgswertgleichheit (gleiche praktische Wirksamkeit der abgegebenen Stimmen) stärker Rechnung getragen werden. Beide Verfahren sind gesetzlich erlaubt und verfassungskonform. Berechnungen zeigen auf, dass die Unterschiede in den Wahlergebnissen gering ausfallen dürften.
Im Zuge der Umstellung müssten aber auch viele weitere Regelungen geändert werden – etwa zu Listen und Listenverbindungen. Das neue System wird dadurch deutlich komplizierter. Der Gemeinderat befürchtet, dass es für Stimmberechtigte und Parteien schwer verständlich wird.
Zudem sind einige der neuen Regeln bisher in der Schweiz kaum oder gar nicht erprobt. Es gibt dazu weder Erfahrungen noch Gerichtsurteile. Dadurch entstünde eine zusätzliche Unsicherheit bei der Einführung.
Gemeinderat beurteilt Wechsel kritisch
Nach sorgfältiger Prüfung beurteilt der Gemeinderat den Systemwechsel kritisch. Er empfiehlt daher, auf den Wechsel in der vorliegenden Form zu verzichten. Die vorgeschlagene Änderung bringt wenig Nutzen, macht das Wahlsystem aber komplizierter und unsicherer. Trotzdem erfüllt der Gemeinderat seinen Auftrag und unterbreitet dem Parlament die vollständige Vorlage mit Reglementsänderung und Entwurf einer Abstimmungsbotschaft zuhanden der Könizer Stimmbevölkerung.