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Fahrten-Thematik im Entwicklungsgebiet Juch/Hallmatt und Bauhaus Gemeinde legt gegen Entscheid des Kantons Beschwerde ein

08.12.2025 Die Gemeinde Köniz strebt im Umgang mit der Fahrten-Thematik im Gebiet rund um den Fachmarkt Bauhaus in Niederwangen Entscheidungen mit nachhaltiger Wirkung an. Der kantonale Entwicklungsschwerpunkt auf Könizer Boden hat aktuell kein Problem mit zu viel Verkehr. Die Gemeinde hält radikale Wiederherstellungsmassnahmen gegen den Fachmarkt zurzeit für verfehlt.

Die Gemeinde und der Kanton arbeiten bereits seit geraumer Zeit an der Anpassung des kantonalen Richtplans. Ziel ist es, die Anzahl der Fahrten zu erhöhen, um Gegenwart und Zukunft dieses Entwicklungsschwerpunkts an optimaler Lage zu sichern. Es ist ein wichtiger kantonaler Entwicklungsschwerpunkt, der nicht nur für die Gemeinde Köniz, sondern auch für die Region von Bedeutung ist. Die damit verbundenen raumplanerischen und verkehrstechnischen Herausforderungen betreffen daher nicht nur die Gemeinde Köniz.

Das Gebiet Juch-Hallmatt hat aktuell gesamthaft betrachtet kein Verkehrsproblem, da mehrere Baufelder noch nicht überbaut sind.

Bei dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist, dass der Fachmarkt Bauhaus seit Langem sein Fahrtenkontingent, das aus einer Vereinbarung mit dem VCS herrührt, stark überschreitet. Der Gemeinderat beurteilte in einem Bauentscheid vom 23. April 2025 die Situation als unbefriedigend, sah aber zurzeit trotzdem von sogenannten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ab. Ausschlaggebend für den Entscheid waren Überlegungen zu öffentlichen Interessen und Verhältnismässigkeit. Der Fachmarkt ist zonenkonform und verfügt im Grundsatz über die nötigen Bewilligungen. Das Mehr an Fahrten ist eine grobe Verletzung des Fahrtenkontingents, aber in der beschriebenen Situation lassen sich die sehr einschneidenden Massnahmen, die für eine Korrektur nötig wären, derzeit nicht rechtfertigen.

Auf eine Beschwerde hin entschied die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) anders. Der Gemeinderat ist der Auffassung, die BVD habe den spezifischen Umständen des Falls nicht genügend Rechnung getragen. Eine gründliche gerichtliche Prüfung ist im Sinne aller Interessen unerlässlich. Daher legt die Gemeinde Beschwerde gegen den Entscheid der BVD ein.

Der durch die Medien verbreiteten Aussage, wonach die Gemeinde "mitkassierte" durch eine Beteiligung an Parkgebühren, wird ausdrücklich widersprochen. Bis heute hatte die Gemeinde in diesem Zusammenhang keine Einnahmen. Sie finanziert bis heute ihren administrativen und planerischen Aufwand selbst.

Auskunftspersonen
Tanja Bauer, Gemeindepräsidentin, T 079 203 27 20
Christian Burren, Gemeinderat, Vorsteher Direktion Planung und Verkehr, T 078 892 94 82