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Weiterentwicklung ESP Juch Hallmatt: Gemeinderat beantragt Anpassung der Fahrten

02.02.2026 – Der Gemeinderat beantragt dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung eine Erhöhung der Fahrtenzahl für den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Arbeiten» Juch Hallmatt in Niederwangen. Damit können die noch nicht überbauten Baufelder des ESP entwickelt werden.

Das zulässige Gesamtverkehrsaufkommen im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Arbeiten» Juch Hallmatt soll von heute 8000 auf 12 000 Fahrten pro Tag angehoben werden. Der Gemeinderat hat beim Kanton einen entsprechenden Antrag für die Festsetzung einer Erhöhung der Fahrten im kantonalen Richtplan eingereicht. Dies soll in erster Linie dazu dienen, dass die noch nicht überbauten Baufelder des ESP entwickelt werden können.

Die Lage des ESP im Zentrum der Agglomeration Bern eignet sich für eine Nutzung, die auch auf den strassengebundenen Güter- und Individualverkehr angewiesen ist. Die gute Erreichbarkeit in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses Niederwangen führt zu vergleichsweise kurzen Fahrten, ohne dass Wohnquartiere durchquert werden müssen. Ein Transfer der bestehenden und noch vorgesehenen Nutzungen im ESP in Niederwangen an einen weniger zentralen Standort zieht längere Wege und einen höheren CO2 Ausstoss nach sich.

Entwicklung der weiteren Baufelder

Der ESP «Arbeiten» liegt in unmittelbarer Nähe zum Autobahnanschluss. «Durch die aktuell bereits genehmigte Nutzung des Polizeizentrums wird die Entwicklung der weiteren Baufelder des ESP und die Ansiedlung von Unternehmen erschwert,» sagt Gemeindepräsidentin Tanja Bauer. «Ist das Polizeizentrum mit rund 1400 Mitarbeitenden in Betrieb, ist das bestehende Fahrtenkontingent weitgehend ausgeschöpft. Die Gemeinde hat jedoch ein Interesse daran, den gesamten ESP umzusetzen.»

Die verkehrslenkenden und baulichen Massnahmen, die infolge der neu zulässigen Gesamtfahrtenzahl notwendig werden, wurden in enger Zusammenarbeit der Behörden aus Köniz, des Kantons Bern und der Stadt Bern sowie des Bundes erarbeitet.

«Damit die Zahl der zulässigen Fahrten erhöht werden kann, wurde die Verkehrssituation gründlich analysiert,» so Dominic Amacher, Vorsteher Direktion Planung und Verkehr. «Der Verkehr wird mit verhältnismässigen Massnahmen so organisiert, dass die Infrastruktur entlastet wird, der Verkehr flüssig gehalten wird und die umliegenden Wohnquartiere nicht mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Bei starkem Verkehrsaufkommen sind auch Möglichkeiten zur Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs vorgesehen.» Des Weiteren sind im Paket Massnahmen enthalten, die für mehr Sicherheit im Velo- und Fussverkehr sorgen. Die Untersuchungen haben zudem ergeben, dass die Bestimmungen zu Lärmimmissionen und zur Luftreinhaltung eingehalten werden.

Massnahmen für einen besseren Verkehrsfluss

Die Massnahmen bestehen aus baulichen Optimierungen des Verkehrsknotens an der Riedmoosstrasse und des Knotens unmittelbar bei der Autobahnausfahrt. An beiden Knoten sollen sogenannte Bypass-Spuren den Verkehr, der von Niederwangen herkommt, direkter auf die Autobahn leiten. Die Bypass-Spuren tragen auch zu einer Leistungssteigerung der Knoten in entgegengesetzter Fahrrichtung bei. Für die Riedmoosstrasse ist der Kanton verantwortlich, für den Knoten bei der Autobahnausfahrt das Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Sämtliche Massnahmenvarianten wurden unter der Prämisse geprüft, dass die geplante Fussgängerverbindung über eine Passerelle vom Bahnhof Niederwangen in den ESP realisiert wird und der Anschluss des Gewerbegebiets Rehhag auf Boden der Stadt Bern über den Kreisel beim Bauhaus erfolgt. Über die Finanzierung der Passerelle wird das Stimmvolk der Gemeinde Köniz voraussichtlich im Juni dieses Jahres entscheiden. Die ausstehende Erschliessung des Gewerbegebiets Rehhag ist Gegenstand von Verhandlungen mit der neuen Eigentümerin des Areals (Energie Wasser Bern).

Der Kanton wird den Antrag der Gemeinde Köniz zur Erhöhung der Fahrtenzahl im kantonalen Richtplan prüfen. Stimmt der Kanton dem Antrag zu, kann sich die Bevölkerung voraussichtlich im Herbst 2026 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Teilrevision des kantonalen Richtplans äussern.