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Vorschrift zum bezahlbaren Wohnen ist rechtskräftig

15. Juli 2020 – Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen den Artikel «Preisgünstiges Wohnen» im Könizer Baureglement abgewiesen. Damit wird die neue Vorschrift rechtskräftig. 
 
Im Herbst 2016 verabschiedete das Parlament von Köniz den Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbar wohnen in Köniz». Der Gegenvorschlag wurde in der Folge von der Könizer Stimmbevölkerung mit 56,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
 
Mit dem neuen Artikel «Preisgünstiges Wohnen» im Könizer Baureglement verpflichtet sich die Gemeinde, die Erstellung und den Erhalt preisgünstiger Mietwohnungen zu fördern. So muss beim Erlass von Nutzungsplänen, die zu einer bedeutend höheren Ausnutzung führen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Anteil an preisgünstigem Wohnraum realisiert werden. Weiter soll die Gemeinde geeignete Grundstücke im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben oder diese bei der Landbeschaffung unterstützen.
 
Gegen die Genehmigung des neuen Artikels im Baureglement wurde Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht stützt nun den Entscheid des Rechtsamts der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern als Vorinstanz. Damit wird die neue Vorschrift rechtskräftig und der Gemeinderat kann die Umsetzung des Artikels angehen.  
   
Auskunftspersonen
Gemeinderat: Christian Burren, Vorsteher Direktion Planung und Verkehr, T 078 892 94 82
Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98
 
Weitere Informationen: Wohn-Initiative