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Zone mit Planungspflicht "Spühli" geht in öffentliche Mitwirkung

03.02.2020 - Die Siedlung am Spühlirain in Schliern soll mittelfristig erneuert werden. Die Bernische Pensionskasse als Grundeigentümerin strebt eine nachhaltige Aufwertung der Siedlung mit einer zukunftsorientierten Ersatzneubaulösung an. Dazu soll die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Köniz angepasst werden. Ab dem 11. Februar 2020 läuft die öffentliche Mitwirkung.

Auf dem Areal am Spühlirain besteht heute eine Wohnüberbauung mit drei viergeschossigen und drei sechsgeschossigen Wohngebäuden aus den 60er-Jahren. Die in die Jahre gekommenen Bauten weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Vorabklärungen der Grundeigentümerin haben gezeigt, dass für eine zeitgemässe Sanierung der Gebäude so tief in deren Struktur eingegriffen werden müsste, dass dies wirtschaftlich für sie nicht mehr tragbar wäre. Damit eine dichtere und gleichzeitig qualitativ hochwertige neue Siedlung entstehen kann, ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung notwendig.
 
Im Rahmen eines von der Grundeigentümerin in Auftrag gegebenen Studienauftrags wurde ein städtebauliches Konzept für eine gut in die Umgebung eingebettete Neubebauung des Areals erarbeitet. Auf der Basis des Siegerprojektes wurde durch die Gemeinde Köniz das behördenverbindliche Bebauungs- und Erschliessungskonzept erarbeitet. Darin werden die zentralen Inhalte des Siegerprojektes generalisiert. Zudem sind die Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen in den Bereichen Städtebau, Freiraum, Verkehr und Erschliessung für die weitere Entwicklung festgehalten.
 
Änderung baurechtliche Grundordnung
Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die mögliche Realisierung werden in der neuen Zone mit Planungspflicht ZPP 6/8 "Spühli" grundeigentümerverbindlich gesichert, welche die bestehende Überbauungsordnung aus dem Jahr 1966 innerhalb des Planungsperimeters ersetzen soll. Dabei wird besonderen Wert auf die Neugestaltung des Spühlirains als Herzstück der neuen Siedlung, auf eine Durchmischung der Wohnungstypen und auf eine energetisch vorbildliche Lösung gelegt.

Für die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung ist ein ordentliches Nutzungsplanverfahren notwendig. Dabei sind eine öffentliche Mitwirkung, eine Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung sowie eine öffentliche Auflage im Vorfeld der Volksabstimmung vorgesehen.

Öffentliche Mitwirkung
Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Nutzungsplanänderung und besondere Vorschriften zum Nutzungsplan) sowie das Bebauungs- und Erschliessungskonzept sind vom 12. Februar bis am 13. März 2020 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt und alle interessierten Personen sowie Organisationen können ihre Anregungen und Hinweise zur Planung kundtun. Zum Start der öffentlichen Mitwirkung findet am Dienstag, 11. Februar 2020, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an welcher Gemeinderat Christian Burren, Vertretende der Verwaltung sowie der Grundeigentümerschaft über das Vorhaben informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
 
Aushang der Planungsinstrumente
Dauer: 12. Februar bis 13. März 2020
Ort: Gemeindehaus Bläuacker, 1. Obergeschoss, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
Zeit: Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr / 14.00–17.00 Uhr

Mitwirkungsakten im Internet
Die vollständigen Mitwirkungsakten zur baurechtlichen Grundordnung sind abrufbar unter: www.koeniz.ch/spuehlirain

Informationsveranstaltung
Dienstag, 11. Februar 2020, 18.00 Uhr
Aula Schule Schliern Blindenmoos, Schwandenhubelstrasse 29, 3098 Schliern

Auskunftsperson
  • Gemeinderat: Christian Burren, Gemeinderat Planung und Verkehr, T 031 970 94 40 / 078 892 94 82