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Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 8/6 «Spühli»

Genehmigung

Die Siedlung am Spühlirain in Schliern soll mittelfristig erneuert werden. Die Bernische Pensionskasse als Grundeigentümerin strebt eine nachhaltige Aufwertung der Siedlung mit einer zukunftsorientierten Ersatzneubaulösung an. Dazu soll die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Köniz angepasst werden.

Dieses Bild zeigt die Visualisierung der Erschliessung des Spühlirains in Schliern.

Auf dem Areal am Spühlirain besteht heute eine Wohnüberbauung mit drei viergeschossigen und gegen den Wald drei sechsgeschossigen Wohngebäuden aus den 60er-Jahren. Die in die Jahre gekommenen Bauten weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Vorabklärungen der Grundeigentümerin haben gezeigt, dass für eine zeitgemässe Sanierung der Gebäude so tief in deren Struktur eingegriffen werden müsste, dass dies wirtschaftlich für sie nicht mehr tragbar wäre. Damit eine dichtere und gleichzeitig qualitativ hochwertige neue Siedlung entstehen kann, ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung notwendig.

Lage

Das Areal «Spühli» liegt im Norden des Ortsteils Schliern der Gemeinde Köniz und wird ab der Talbodenstrasse über die Stichstrasse Spühlirain erschlossen.

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Das Projekt

Im Rahmen eines von der Grundeigentümerin in Auftrag gegebenen Studienauftrags wurde ein städtebauliches Konzept für eine gut in die Umgebung eingebettete Neubebauung des Areals erarbeitet. Die Typologie (Punktbauten oberhalb, Zeilenbauten unterhalb des Spühlirains) und die Anzahl (drei und drei) werden basierend auf der Analyse des Siegerprojektes als richtig und wegweisend beibehalten.

Die neue Wohnüberbauung soll zugunsten einer guten sozialen Durchmischung ein differenziertes Wohnangebot aufweisen. Als Ergänzung zu den Wohnungen sind an geeigneten Lagen Gemeinschaftsräume mit Bezug zum angrenzenden Aussenraum vorzusehen, welche zur Förderung der sozialen Interaktion und der siedlungsinternen Nachbarschaft beitragen sollen.

Auf der Basis des Siegerprojektes wurde durch die Gemeinde Köniz das behördenverbindliche Bebauungs- und Erschliessungskonzept erarbeitet. Darin werden die zentralen Inhalte des Siegerprojektes generalisiert und räumlich verortet. Zudem sind die Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen in den Bereichen Städtebau, Freiraum, Verkehr und Erschliessung für die weitere Entwicklung festgehalten.

Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Entwicklungsabsichten ist die Anpassung des Nutzungsplans und des Baureglements (baurechtliche Grundordnung). Das Geschäft zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung wird in einem ordentlichen Planungsverfahren über eine Volksabstimmung zur Rechtskraft geführt.

Aktueller Planungsstand

Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Entwicklungsabsichten ist die Anpassung des Nutzungsplans und des Baureglements (baurechtliche Grundordnung).  Die Planung wurde am 21. August 2023 vom Parlament und am 19. November 2023 von den Stimmberechtigten beschlossen.

Geringfügiges Verfahren

Weitere Informationen und Grundlagendokumente

Weiteres Vorgehen

Nach der Annahme der Vorlage durch die Stimmberechtigten hat die Gemeinde die Änderung der baurechtlichen Grundordnung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung anfangs 2024 zur Genehmigung eingereicht.

Kontakt

Planungsabteilung