Feuerungskontrolle neu durch private Unternehmen
24.06.2025 – Am 1. August 2025 tritt eine wesentliche Änderung des Lufthygienegesetzes im Kanton Bern in Kraft. Ab dann sind die Gemeinden nicht mehr für den Vollzug der Feuerungskontrollen zuständig. Anlagebesitzer:innen können neu ein vom Kanton zugelassenes Unternehmen dafür beauftragen.
Die Feuerungskontrolle ist eine Messung zwecks folgender Ziele: die Einsparung von Energie und saubere Luft.
Dabei wird überprüft, ob die Grenzwerte (Stickstoffdioxid NO2, Kohlenmonoxid CO, Russ, unverbranntes Öl und Abgasverluste) der eidg. Luftreinhalte-Verordnung eingehalten werden. Bis anhin haben Mitarbeitende der Gemeinde in regelmässigen Abständen die Kontrolle von Heizungsanlagen durchgeführt.
Messungen neu selber veranlassen
Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine Feuerungskontrollperson der Gemeinde vorgenommen, sondern die Anlagebesitzer:innen müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen.
Jeweils Mitte August werden dafür die Aufgebote vom Amt für Umwelt und Energie des Kanton Bern (AUE) für die fälligen Feuerungskontrollen an die Eigentümerschaft verschickt.
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