Gruppe Mandatsführung Kindesschutz
Die Gruppe Mandatsführung Kindesschutz führt die angeordneten Beistandschaften für minderjährige Personen im Auftrag der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
In gewissen Situationen ist eine freiwillige Unterstützung nicht ausreichend oder nicht möglich. Zum Beispiel, wenn von einer langandauernden ernsthaften Gefährdung des Kindes ausgegangen werden muss, die Eltern mit der Situation gar nicht mehr zurechtkommen oder nicht mit den Behörden zusammenarbeiten wollen.
In solchen Situationen kann die KESB Massnahmen zum Schutz des Kindswohls anordnen. Wie zum Beispiel Weisungen erteilen oder eine Beistandsperson einsetzen. Die Eltern müssen die Massnahmen der KESB akzeptieren, selbst wenn diese ihre Rechte einschränken.
Die KESB beauftragt die Gruppe Mandatsführung Kindesschutz, die verfügten Massnahmen umzusetzen. Bei der Umsetzung ist es den Beistandspersonen wichtig, möglichst nachhaltige Veränderungen zu begünstigen. Dazu ist essentiell, die Eltern und andere Fachpersonen für eine konstruktive Zusammenarbeit zu gewinnen. Der Fokus sämtlicher Interventionen liegt stets auf dem Wohl der betroffenen Kinder.
Mit folgenden Massnahmen wird die Gruppe Mandatsführung Kindesschutz in der Regel beauftragt:
- Überprüfung der Einhaltung von Weisungen gem. Art 307 ZGB
- Erziehungsaufsichten
- Beistandschaften
- Vormundschaften
Mehr zum Kindesschutz erfahren Sie auf der Website der KESB.
Leitung
Marc Zwahlen
Kontakt
Gemeinde Köniz
Gruppe Mandatsführung Kindesschutz
Sägestrasse 65, 3098 Köniz
031 970 95 37
E-Mail