Arealentwicklung Haltenrain Niederscherli
Das Areal Haltenrain in Niederscherli wurde im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2018 als Zone mit Planungspflicht (ZPP) eingezont. Auf dem Areal soll eine qualitätsvolle und sozial durchmischte Überbauung entstehen.
Foto: Tino Tscharner
Damit das Areal bebaut werden kann, braucht es einen zweiten Planungsschritt, in dem die Bestimmungen der ZPP in einer Überbauungsordnung (UeO) gesichert werden.
Die Lage
Das Areal wird im Süden durch den Wald entlang des Scherlibachs, im Norden und Osten durch die Haltenstrasse und westlich durch die Bebauung entlang des Doktorgässli begrenzt.
Parzellen Nr. 1714, 7136, 7137
Das Projekt
Als Grundlage für die Überbauungsordnung (UeO) führten die Grundeigentümerschaft und die Gemeinde Köniz gemeinsam ein qualitätssicherndes Verfahren durch. Ein ausgewähltes interdisziplinäres Team von Planerinnen und Planern hat unter Begleitung eines Fachgremiums in mehreren Workshops ein Gesamtkonzept erarbeitet. Das Studienverfahren wurde 2023 abgeschlossen. Das erarbeitete Konzept konnte jedoch die notwendige Erschliessung nicht vollständig lösen. Deshalb wurden im Anschluss einzelne Elemente dieses Gesamtkonzepts weiterentwickelt. Auf dieser Basis wurde die UeO entworfen.
Aktueller Planungsstand
Der Entwurf der Überbauungsordnung wurde Ende 2023 beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Im Rahmen der kantonalen Vorprüfung wird die Rechtmässigkeit einer Planung geprüft. Diese Vorprüfung wurde im November 2024 abgeschlossen. Aufgrund des Vorprüfungsberichts sind nun einzelne Anpassungen an der UeO notwendig. Sobald der Gemeinderat die überarbeitete UeO beschlossen hat, werden die Unterlagen hier aufgeschaltet.
Während der kantonalen Vorprüfung hat die Grundeigentümerin einen Studienauftrag für die Architektur der Gebäude und die Freiraumgestaltung durchgeführt. Diesen Studienauftrag hat ein Team von Planerinnen und Planern rund um das Architekturbüro Morger und Partner aus Basel sowie Maurus Schifferli Landschaftsarchitektur aus Bern gewonnen.
Weiteres Vorgehen
Nach der Überarbeitung der UeO gibt der Gemeinderat diese zur öffentlichen Auflage frei. Während die UeO öffentlich aufliegt, können natürliche und/oder berechtigte juristische Personen mit schutzwürdigen Interessen schriftlich begründet Einsprache erheben. Der Erlass der Überbauungsordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die UeO beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung eingereicht. Dieses entscheidet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstinstanzlich über allfällige unerledigte Einsprachen.
Weitere Informationen und Grundlagendokumente
Präsentation Architektengemeinschaft, 3. April 2025 [pdf, 4.3 MB]
Präsentation Gemeinde Köniz, 3. April 2025 [pdf, 6.0 MB]
Portfolio Haltenrain [pdf, 7.5 MB]
Fotoprotokoll [pdf, 1.6 MB]
Auswertung der Mitwirkung Haltenrain, Niederscherli [pdf, 2.6 MB]
Werkstattverfahren «Haltenrain», Schlussbericht [pdf, 6.0 MB]