ZPP Nr. 7/2 «Zentrum Niederwangen»
Planung in Kraft
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Planung «neues Zentrum Niederwangen» am 11. Oktober 2023 genehmigt. Per 1. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die neuen Pläne und Vorschriften in Kraft gesetzt. Ziel der Planung ist es, den Ortsteil Niederwangen mit einem prägnanten Mittelpunkt zu stärken und räumlich zu vernetzen. Dies soll in Form eines repräsentativen und kommerziell starken Zentrums mit ÖV-Umsteigeknoten geschehen.

Lage
Das Zentrum Niederwangen im 3D-Modell
Das Projekt
Besonderes Merkmal des städtebaulichen Konzepts ist eine konzentrierte Bebauung entlang der Freiburgstrasse und rund um den Bahnhof Niederwangen mit einem attraktiven Mix aus Wohnungen, Dienstleistungen, Nahversorgung und Gewerbe. Ein weiteres wichtiges Ziel ist ein grosszügiger Bahnhofsplatz. Der heute kaum sichtbare Stadtbach soll in die Platzgestaltung eingebunden und so ein attraktiver Freiraum geschaffen werden. Entlang der Bahn und der Autobahn sind Lärmschutzmassnahmen und auf der Freiburgstrasse verkehrsberuhigende Massnahmen vorgesehen.
Die Gemeinde Köniz nimmt ein aktive Rolle ein und engagiert sich planerisch, finanziell und strategisch für die Entwicklung des Zentrums Niederwangen. Mit dieser Planung soll für das ganze Wangental ein langfristiger Mehrwert geschaffen werden.
Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Entwicklungsabsichten ist die Änderung des Nutzungsplans und des Baureglements. Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 7/2 «Station Wangenbrüggli» wird ersetzt durch die ZPP Nr. 7/2 «Zentrum Niederwangen». Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung erfolgt in einem ordentlichen Planungsverfahren und erfordert eine Volksabstimmung.
Zudem wird auch eine Änderung des Schutzplans vorgenommen, welche in einem geringfügigen Verfahren erfolgt und vom Gemeinderat beschlossen wird.
Aktueller Planungsstand
Die neuen Planungsdokumente sind seit dem 1. Dezember 2023 in Kraft.
Weiteres Vorgehen
Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht setzt nach Artikel 93 des kantonalen Baugesetzes eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Basierend auf dem Bebauungs- und Erschliessungskonzept wird momentan unter Miteinbezug der Grundeigentümerschaften eine Überbauungsordnung ausgearbeitet.
Die Federführung für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung liegt bei der Planungsabteilung Köniz (Bereich Nutzungsplanung). Das ordentliche Planerlassverfahren für eine Überbauungsordnung in einer Zone mit Planungspflicht schreibt eine kantonale Vorprüfung und eine öffentliche Auflage vor. Die Beschlusskompetenz obliegt dem Gemeinderat und die Genehmigung erfolgt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).
Planungsunterlagen
- Änderung Nutzungsplan, Genehmigungsdokument [pdf, 2.9 MB]
- Änderung Schutzplan, Genehmigungsdokument [pdf, 4.1 MB]
- Änderung Baureglement Anhang II, Genehmigungsdokument [pdf, 974 KB]
Weitere Informationen und Grundlagendokumente
Kontakt
Direktion Planung und Verkehr
Planungsabteilung