Direkt zum Inhalt springen

Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 5/10 «Zentrum Köniz Nord»

Im Mai 2017 hat die Könizer Stimmbevölkerung die Zone mit Planungspflicht Nr. 5/10 «Zentrum Köniz Nord» mit einem Ja-Stimmenanteil von über 75 % angenommen.

Mit Inkraftsetzung der Zone mit Planungspflicht am 26. August 2017 können die für die Umsetzung notwendigen (Teil-) Überbauungsordnungen in den drei Sektoren A, B und C ausgearbeitet werden. Teil-Überbauungsordnungen sind dabei gemäss Vorschriften ab einer minimalen Fläche von 2000 m2, auch sektorübergreifend, möglich.

Lage

3D-Modell in Grossansicht öffnen

 

Die Sektoren A, B und C

Kontakt

Planungsabteilung