Sektor A der ZPP «Zentrum Köniz Nord»
Städtebauliche Studie – Grundlage der Überbauungsordnung
Mit der städtebaulichen Studie zum Sektor A vom 16. Juli 2024 hat die Gemeinde Köniz gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümerschaften eine wichtige Grundlage zur planerischen Umsetzung der Zone mit Planungspflicht erarbeitet.
Mit dem Ziel die Bedürfnisse der vielfältigen Grundeigentümerschaften mit den Rahmenbedingungen der neuen Zonenordnung in Einklang zu bringen, hat der Gemeinderat den Prozess der städtebaulichen Studie im Sektor A des Zentrums Köniz Nord gestartet.
Mit dem vorliegenden Gesamtkonzept für die Themen Städtebau, Freiraum und Mobilität, wird der Sektor A der ZPP «Zentrum Köniz Nord» aufgewertet und überzeugend ins bestehende Ortsbild eingebunden. Die Bedürfnisse der Grundeigentümerparteien (Unabhängigkeiten, Etappierungen, Varianten) sind dabei berücksichtigt und die planerische Voraussetzung für die weiteren Umsetzungsschritte ist geschaffen.
Mit vorliegendem Bericht wurde der wegweisende, iterative Prozess abgeschlossen. Das Ergebnis ist die Abbildung von zielführenden Entwicklungsschritten für ein neues, zukunftsgerichtetes Zentrumsquartier am Bahnhof von Köniz.
Städtebauliche Studie «Zentrum Köniz Nord» (Sektor A) [pdf, 34.5 MB]
Lage
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Weiteres Vorgehen
Der Schlussbericht der städtebaulichen Studie «Zentrum Köniz Nord» (Sektor A) bildet nun die Grundlage für die Ausarbeitung der nach Artikel 93 des kantonalen Baugesetzes geforderten Überbauungsordnung.
Das ordentliche Planerlassverfahren für eine Überbauungsordnung in einer Zone mit Planungspflicht schreibt eine kantonale Vorprüfung und eine öffentliche Auflage vor. Die Beschlusskompetenz obliegt dem Gemeinderat und die Genehmigung erfolgt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).
Die Federführung für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung liegt bei der Planungsabteilung Köniz (Bereich Nutzungsplanung). Die Überbauungsordnung für den Sektor A wird zurzeit gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümerschaften erarbeitet und wird anschliessend zur kantonalen Vorprüfung eingereicht.
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Aktualisierung: 08.01.2025