Rappentöri
Wohn- und Geschäftsüberbauung «Rappentöri» und Renaturierung Sulgenbach
Das Rappentöri ist ein wichtiger Baustein der Zentrumsentwicklung Köniz. Mit der neuen Überbauung entstehen Wohnraum, Gewerbeflächen und attraktive öffentliche Grün- und Freiräume im Herzen des Zentrums. Gleichzeitig wird der Sulgenbach offengelegt und das Ortszentrum besser mit dem Köniztal verbunden.

Die Überbauungsordnung Rappentöri umfasst eine Fläche von rund 10'000 m2 (rund 1 ha) im Ortszentrum Köniz zwischen Schwarzenburgstrasse, Stapfenstrasse, Schloss Köniz und Friedhof.
Projekt
Im Rappentöri entsteht ein lebendiges Areal zum Wohnen, Einkaufen, Arbeiten und Begegnen. Die Überbauung verbindet den Ortskern mit den umliegenden Quartieren und schafft Wohn- und Gewerberaum sowie hochwertige Freiräume für die Bevölkerung.
Wesentliche Bestandteile des Projekts
- Wohnungen für unterschiedliche Bedürfnisse
- Gewerbeflächen für Angebote des täglichen Bedarfs
- Revitalisierung des Sulgenbachs
- öffentliche Grün und Aufenthaltsräume mit einem Gemeindespielplatz
- neue Fuss und Veloverbindung zwischen Muhlernstrasse und Stapfenstrasse
Aktueller Planungsstand
Die Überbauungsordnung Rappentöri legt drei Baubereiche mit unterschiedlichen Nutzungen fest. Der Kopfbau am Bläuackerplatz ist für Wohnnutzungen sowie Dienstleistungs-, Detailhandels- und Gastronomiebetriebe vorgesehen. Die Verkaufsfläche für Güter des täglichen Bedarfs ist auf 1000 m² begrenzt. Der Längsbau entlang der Stapfenstrasse ist mehrheitlich für Wohnungen und Büronutzungen bestimmt. Für das Restaurant und Hotel Sternen sind Gastronomie und Beherbergung zulässige Nutzungen.
Die Überbauungsordnung enthält zudem Bestimmungen zur Gestaltung der Grün- und Freiräume sowie zur Erschliessung des Areals. Der offengelegte Sulgenbach und die angrenzenden öffentlichen Freiräume bilden einen wichtigen Bestandteil der Arealentwicklung.
Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Rappentöri am 26. August 2026 beschlossen. Während der öffentlichen Auflage gingen zwei Einsprachen gegen die Überbauungsordnung ein. Beide Einsprachen konnten bereinigt werden und wurden zurückgezogen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung des Areals erreicht.
Als nächster Verfahrensschritt wird die Überbauungsordnung dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung eingereicht. Nach der Genehmigung kann die Überbauungsordnung in Kraft treten. Sie bildet die Grundlage für das Baubewilligungsverfahren der Hochbauten.
Dokumente
- Überbauungsordnung Rappentöri Plan Stand Auflage [pdf, 653 KB]
- Überbauungsordnung Rappentöri Vorschriften Stand Auflage [pdf, 2.7 MB]
- Überbauungsordnung Rappentöri: Raumplanungsbericht Stand Auflage [pdf, 11.1 MB]
- Änderung Schutzplan Nr. 25 [pdf, 1.7 MB]
- Fachbericht Heckenersatz [pdf, 5.2 MB] im Überbauungsprojekt Rappentöri mit Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und/oder Feldgehölze
- Längenprofil Sulgenbach [pdf, 1.4 MB]
Nächste Schritte
Planungsverfahren
Nach dem Beschluss des Gemeinderats über die Überbauungsordnung (UeO) muss das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die UeO genehmigen. Die Genehmigung und das Inkrafttreten erfolgen frühestens anfangs 2027.
Planung und Realisierung Hochbauten
Mit dem Beschluss der Überbauungsordnung durch den Gemeinderat kann die Marti AG die Projektierung für die Hochbauten aufnehmen. Nach Genehmigung und Inkraftsetzung der Überbauungsordnung kann sie ein Baugesuch einreichen.
Der weitere Terminplan wird nach Vorliegen der kantonalen Genehmigung festgelegt.
Fuss- und Veloweg Muhlernstrasse zum Stapfen
Bereits gestartet ist der Bau des Fuss- und Velowegs zwischen Muhlernstrasse und Stapfen. Die neue Verbindung kann voraussichtlich Ende 2026 in Betrieb genommen werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier / Plakat zum Baustart [pdf, 416 KB]
Revitalisierung Sulgenbach
Die Umlegung und Revitalisierung des Sulgenbachs erfolgt in drei Etappen. Im Frühling 2027 soll die erste Etappe der Revitalisierung des Sulgenbachs erfolgen. Das entsprechende Planauflageverfahren für die Wasserbaubewilligung wurde am 17. August im Amtsblatt publiziert und liegt vom 17. August bis am 20 September 2026 im Werkhof auf.
Öffentliche Freiräume
Die Planung für die öffentlichen Freiräume mit dem Spielplatz wird nach dem Beschluss des Gemeinderats aufgenommen. Zeitlich ist die Realisierung vom Bau der Hochbauten und von der Revitalisierung des Sulgenbachs abhängig.
Projektgeschichte
Projektwettbewerb (2012)
2012 führte die Gemeinde einen Projektwettbewerb für die Entwicklung des Areals Rappentöri durch. Das Siegerprojekt «Janus» bildet die städtebauliche Grundlage für die heutige Arealentwicklung.
Anpassung Baurechtliche Grundordnung (2017–2019)
Für die Umsetzung der Arealentwicklung wurden der Nutzungsplan und das Baureglement angepasst. Die Stimmberechtigten stimmten der Vorlage am 21. Mai 2017 zu. Nach Abschluss der Rechtsmittelverfahren trat die Nutzungsplanänderung 2019 in Kraft.
Unterlagen
- Änderung Nutzungsplan ZPP 5/9 Rappentöri [pdf, 7.01 MB]
- Besondere Vorschriften zum Nutzungsplan [pdf, 380.50 KB]
- Raumplanungsbericht [pdf, 10.29 MB]
Volksabstimmung Baurecht (2021)
Die Parzellen für die Hochbauten werden im Baurecht abgegeben. Die Könizer Stimmberechtigten stimmten der Abgabe der Parzellen im Baurecht am 28. November 2021 mit 72,2 % Ja-Stimmen zu.
Angebotswettbewerb (2022)
2022 führte die Gemeinde einen Angebotswettbewerb für die Vergabe des Baurechts durch. Den Zuschlag erhielt die Marti Gesamtleistungen AG. Die Mobiliar beteiligt sich als Investorin am Projekt.
Weitere Informationen
- Öffentliche Auflage der Überbauungsordnung (Medienmitteilung, 6. Januar 2026)
- Marti Gesamtleistungen AG wird Überbauung Rappentöri realisieren (Medienmitteilung, 22. August 2022)
- Rappentöri - Abgabe von Land im Baurecht (Medienmitteilung, 28. November 2021)
- Planung Rappentöri tritt in Kraft (Medienmitteilung, 28. Mai 2019)
- Änderung baurechtliche Grundordnung Rappentöri (Medienmitteilung, 21. Mai 2017)
Planungsabteilung
Fachstelle Gesamtkoordination Grossprojekte